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Aktualisiert: 10.03.2010












































 

ANALYTISCHE ARBEITSBEWERTUNG

„Unter analytischer Arbeitsbewertung werden Verfahren zur anforderungsabhängigen

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Entgeltdifferenzierung verstanden, bei denen die Anforderungen des Arbeitssystems an den Menschen mit Hilfe von Anforderungsarten ermittelt werden.“

Ein analytisches Verfahren muß Antworten geben auf Fragen nach

- einem Merkmalskatalog,
- deren Gewichtung,
- Zuordnungs- und
- Einordnungsvorschrift.

Für die Definition der Anforderungsmerkmale steht gewöhnlich das Genfer Schema Pate, die einzelnen Tarifverträge haben allerdings recht unterschiedliche Kataloge.

Bei der Gewichtung wird zwischen gebundener und offener unterschieden. Gebunden ist sie, wenn sich die Gewichtung bereits in der für das Anforderungsmerkmal maximal zu vergebenen Punktzahl widerspiegelt. Bei einer offenen Gewichtung sind die Skalen für die Anforderungsmerkmale gleich, die Gewichtung kommt erst nachher in Form eines Faktors hinzu.

Für die Einstufung werden das Rangreihenverfahren und das Stufenwertzahlverfahren unterschieden.

Im Rangreihenverfahren werden alle betrachteten Arbeitsplätze für jede der Anforderungsarten in eine Rangreihenfolge gebracht. Bei der gebundenen Bewertung ergibt sich aus dem Rangplatz ein Punktwert. Bei der offenen Bewertung muss der Rangplatz zunächst in einen Prozentwert umgerechnet werden. Dessen Multiplikation mit der Gewichtung bildet den Einzelwert des Anforderungsmerkmals. Offenes und gebundenes Verfahren führen durch die Summierung der Einzelwerte zum Arbeitswert des Arbeitsplatzes.

Beim Stufenwertzahlverfahren werden für die einzelnen Anforderungsarten Bewertungsstufen, die jeweils unterschiedliche Höhen der Anforderungen oder Belastungen ausdrücken, definiert. Die Wertzahlfolgen steigen dabei oft arithmetisch, es gibt aber auch progressive Folgen. Hier drückt sich die gebundene Gewichtung in der maximalen Anzahl der für eine Anforderungsart vergebbaren Punkte aus. Bei der offenen haben alle Merkmale die gleiche Punktespanne. Die Gewichtung kommt über den für jede Anforderungsart separat festgelegten Gewichtungsfaktor hinein.

Das Grundentgelt kann idealerweise aus einem Eurobetrag pro Punkt ermittelt werden. Zur Verringerung der Spreizung ist aber meist ein Sockel definiert, auf den dann ein Betrag pro Punkt aufaddiert wird. Also beispielsweise ein Sockel von 7,5 € pro Stunde und 0,25 € pro Punkt und Stunde. Bei 20 Punkten ergibt sich dann ein Entgelt von 12,50 € pro Stunde.

Analytische Arbeitsbewertungsverfahren weisen eine hohe Beurteilungsschärfe auf, sind aber in der Anwendung auch sehr aufwändig. Die Praxis hat in den gängigen Anwendungen deswegen das Lohngruppenverfahen im Allgemeinen vorgezogen. In den neuen ERA-Tarifverträgen ist allerdings ein mehrstufiges Arbeitsbewertungsverfahren festgelegt, das mit einem Stufenwertzahlverfahren beginnt. Die so gefundenen Punkte werden bei einem Vergleich über die Niveaubeispiele abgesichert und danach in eine Entgeltgruppe überführt.

Hinweis: Wichtig ist es, zu beachten, dass es auch bei der Analytik noch um die Ermittlung des Grundentgeltes geht, es werden die Anforderungen des Arbeitsplatzes bewertet. Das Grundentgelt selbst kann in Abhängigkeit von der Leistung des einzelnen Beschäftigten noch um ein individuelles Leistungsentgelt aufgestockt werden. Bei den ERA-TV hat man zudem konsequenterweise Belastungen aus dem Anforderungskatalog gestrichen. Liegen außergewöhnliche Belastungen vor, werden sie separat bewertet und ebenfalls dem Grundentgelt zugeschlagen.


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