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Aktualisiert: 10.03.2010












































 

Qualitätsstandards für die private Personal- und Arbeitsvermittlung

Bis 1994 waren nahezu ausschließlich staatliche Stellen berechtigt, Arbeitssuchende auf dem Arbeitsmarkt zu vermitteln. Durch das Beschäftigungsförderungsgesetz 1994 wurde das Allein- vermittlungsrecht der Bundesanstalt für Arbeit und 2002 auch die Erlaubnispflicht für die private Arbeitsvermittlung aufgehoben, so dass private Arbeitsvermittler nur noch eine Gewerbeanmeldung benötigen, um eine Vermittlungstätigkeit aufnehmen zu können.

Die aktuellen arbeitsmarktpolitischen Reformen (SGB-Novelle 1997, Job-AQTIV-Gesetz 2001, Hartz-Gesetze 2002 ff.: u.a. Vermittlungsgutscheine) brachten neue Strukturen für eine Zielgruppen orientierte individualisierte Arbeitsvermittlung, die zu einer weiteren Professionalisierung und verstärkten Kunden-
orientierung auch gemeinnütziger Dienstleistungsangebote der Personal- und Arbeitsvermittlung führten. So haben die von der Bundesagentur für Arbeit beauftragten Personal-Service-Agenturen (PSA) die Aufgabe, die Bedarfe zweier Kundengruppen, nämlich die der Arbeitsuchenden mit Vermittlungshemmnissen und die der Arbeitskräfte suchenden Betrieben, aufeinander abzustimmen.

Im Rahmen dieser Entwicklung hinsichtlich der Deregulierung auf der einen Seite (völlige Freigabe) bei gleichzeitig erhöhten Anforderungen an die Arbeitsvermittlung auf der anderen Seite, wollte der Deutsche Bundestag die Qualität von Vermittlungs-
diensten sichergestellt wissen.

Deshalb hat er mit seiner Entschließung vom 15.03.2002 (BT.-Drucksache 14/8529) die Notwendigkeit zur Entwicklung von Qualitätsstandards für private Arbeitsvermittlungen festgestellt.

In der Folge wurde vom Wirtschafts- und Arbeitsministerium eine Arbeitsgruppe mit den in Frage kommenden Verbänden
eingerichtet, um entsprechende Qualitätsstandards zu entwickeln.

Die aufgeführten Qualitätsstandards wurden entsprechend der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 15. Mrz 2002 (BT.-Drucks. 14/8529) anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat (BT.-Drucks. 14/8214) unter der Moderation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit unter Beteiligung und Mitwirkung:

- der Arbeiterwohlfahrt Bundesverband eV
- der Bertelsmann Stiftung
- der Bundesanstalt für Arbeit
- des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung
- des Bundesverbandes deutscher Unternehmensberatung BDU eV
- des Bundesverbandes Personalvermittlung eV
- des Bundesverbandes privater Arbeitsvermittler
- des Bundesverbandes Zeitarbeit, Personal-Dienstleistungen eV
- der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbnde eV
- der Cebac Consult GmbH
- des Deutschen Gewerkschaftsbundes
- des Deutschen Industrie- und Handelskammertages
- des Fachverbandes privater Arbeitsvermittler eV
- des Fachverbandes privater Arbeitsvermittler Mitteldeutschland eV
- des IFOK Instituts für Organisationskommunikation
- der International Federation for Employment & Recruitment
- der Interessengemeinschaft Deutscher Zeitarbeitsunternehmen eV
- der Maatwerk Gesellschaft für Arbeitsvermittlung mbH

erarbeitet.

Jeder Verband, der Interessen privater Arbeitsvermittler vertritt, sowie auch nicht in einem Verband organisierte private Arbeitsvermittler können erklären, diese Standards für sich durch Unterschrift verbindlich werden zu lassen. Die Qualitätsstandards für die private Personal- und Arbeitsvermittlung werden in einer Urschrift beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hinterlegt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit übermittelt allen Unterzeichnern beglaubigte Abschriften

Am 12.12.2003 haben o.g. Verbände erklärt, diese Standards für ihre Mitglieder verbindlich zu machen.

 

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