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ARBEITGEBERVERBAND - INTERESSENVERBAND DER ARBEITGEBER

Ein Arbeitgeberverband ist ein Zusammenschluss von Arbeitgebern (Unternehmer) aus

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gleichen Branchen, zum Zwecke gemeinsamer Interessenvertretung. Ein Arbeitgeberverband ist das tarif-, sozial- und gesellschaftspolitische Sprachrohr seiner Mitglieder. Mehrere regionale Verbände sind häufig zu einem Dachverband zusammengeschlossen.

Einer der größten Arbeitgeberverbände Deutschlands ist der Dachverband Gesamtmetall, in dem die Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie aus ganz Deutschland zusammengeschlossen sind. Daneben ist der Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) ein großer und einflussreicher Verband.

Regional organisierte Arbeitgeberverbände befassen sich zusätzlich zu bundespolitischen Fragen besonders mit den Interessen der regionalen Wirtschaft. So vertritt z. B. der AGA Unternehmensverband mittelständische Unternehmen aus den Bereichen Groß- und Außenhandel sowie unternehmensbezogene Dienstleistung, die in Norddeutschland angesiedelt sind. Themen der regionalen Lobbyarbeit des Verbandes ist u. a. der Erhalt des Hamburger Freihafens oder die Ausbildungssituation in Norddeutschland. Der Verband sorgt außerdem dafür, dass Geschäftsführer und norddeutsche Politiker zum Meinungsaustausch zusammenkommen. Die Mitgliedsunternehmen werden in arbeitsrechtlichen Fragen vor norddeutschen Gerichten vertreten.

Das Haupttätigkeitsgebiet von Arbeitgeberverbänden sind Tarifverhandlungen. Durch Austritt aus dem Arbeitgeberverband kann sich ein Arbeitgeber, nach einer Nachwirkungszeit, dem Flächentarifvertrag entziehen. Er wird dann in der Regel mit der Gewerkschaft einen Haustarifvertrag abschließen.

Auf europäischer Ebene arbeitet für die Jungunternehmer z. B. der Interessenverband Yes for Europe, bzw. das für Erbringer von Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse.

Näheres zu den deutschen Arbeitgeberverbänden siehe: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

Mittlerweile haben sich zwei grundlegende Formen der Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden entwickelt: a) Die klassische tarifbindende Mitgliedschaft: Der Tarifverband handelt für seine Mitgliedsunternehmen den Flächentarifvertrag aus und die Mitglieder sind an diesen Tarifvertrag gebunden. b) Die OT-Mitgliedschaft: Diese spezielle Form der Mitgliedschaft bietet seinen Mitgliedern alle Vorteile und Dienstleistungen eines klassischen Arbeitgeberverbandes, ohne dass die Unternehmer an einen Flächentarifvertrag gebunden sein müssen.


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Aktualisiert: 05.02.2012

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