gleichen Branchen, zum Zwecke gemeinsamer Interessenvertretung. Ein Arbeitgeberverband ist das
tarif-, sozial- und gesellschaftspolitische Sprachrohr seiner Mitglieder. Mehrere regionale Verbände sind häufig zu einem Dachverband zusammengeschlossen.
Einer der größten Arbeitgeberverbände Deutschlands ist der Dachverband Gesamtmetall, in dem die Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie
aus ganz Deutschland zusammengeschlossen sind. Daneben ist der Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) ein großer und einflussreicher Verband.
Regional organisierte Arbeitgeberverbände befassen sich zusätzlich zu bundespolitischen Fragen besonders mit den Interessen der regionalen Wirtschaft. So vertritt
z. B. der AGA Unternehmensverband mittelständische Unternehmen aus den Bereichen Groß- und Außenhandel sowie unternehmensbezogene Dienstleistung, die in Norddeutschland angesiedelt
sind. Themen der regionalen Lobbyarbeit des Verbandes ist u. a. der Erhalt des Hamburger Freihafens oder die Ausbildungssituation in Norddeutschland. Der Verband
sorgt außerdem dafür, dass Geschäftsführer und norddeutsche Politiker zum Meinungsaustausch zusammenkommen. Die Mitgliedsunternehmen werden in
arbeitsrechtlichen Fragen vor norddeutschen Gerichten vertreten.
Das Haupttätigkeitsgebiet von Arbeitgeberverbänden sind Tarifverhandlungen. Durch
Austritt aus dem Arbeitgeberverband kann sich ein Arbeitgeber, nach einer Nachwirkungszeit, dem Flächentarifvertrag entziehen. Er wird dann in der Regel mit der
Gewerkschaft einen Haustarifvertrag abschließen.
Auf europäischer Ebene arbeitet für die Jungunternehmer z. B. der Interessenverband
Yes for Europe, bzw. das für Erbringer von Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse.
Näheres zu den deutschen Arbeitgeberverbänden siehe: Bundesvereinigung der
Deutschen Arbeitgeberverbände
Mittlerweile haben sich zwei grundlegende Formen der Mitgliedschaft in
Arbeitgeberverbänden entwickelt: a) Die klassische tarifbindende Mitgliedschaft: Der Tarifverband handelt für seine Mitgliedsunternehmen den Flächentarifvertrag aus und
die Mitglieder sind an diesen Tarifvertrag gebunden. b) Die OT-Mitgliedschaft: Diese spezielle Form der Mitgliedschaft bietet seinen Mitgliedern alle Vorteile und
Dienstleistungen eines klassischen Arbeitgeberverbandes, ohne dass die Unternehmer an einen Flächentarifvertrag gebunden sein müssen.
ARBEITGEBERVERBAND - INTERESSENVERBAND DER ARBEITGEBER