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ARBEITSGELEGENHEIT - EINGLIEDERUNG VON ARBEITSLOSEN

Mit einer Arbeitsgelegenheit bezeichnet man bei der Eingliederung von Arbeitslosen

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auf dem Arbeitsmarkt Instrumente der Behörden, bei denen eine zusätzliche Beschäftigung - abseits vom bereits vorhandenen Arbeitsmarkt - mit Hilfe von öffentlichen Geldern geschaffen wird.


Arbeitsgelegenheit - Varianten
Es gibt verschiedene Arten von Arbeitsgelegenheiten, von denen in Deutschland die bekanntesten die sogenannten 1-Euro-Jobs für die Bezieher von Arbeitslosengeld 2 (formaler Name: "Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung")[1] und die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) der Agentur für Arbeit sind.


Arbeitsgelegenheit - Abgrenzung und Einsatz
Mit der Schaffung einer Arbeitsgelegenheit wird nicht in jedem Fall formalrechtlich ein Arbeitsverhältnis begründet, weshalb auch nicht alle gesetzlichen Bestimmungen aus dem Arbeitsrecht auf diese anwendbar sind. Arbeitsgelegenheiten werden fast ausschließlich für die Empfänger von Sozialleistungen - meist Arbeitslosenunterstützung - eingesetzt. Das durch die Ausübung einer Arbeitsgelegenheit erzielte Einkommen soll entweder diesen Bezug ersetzen oder aber ergänzen oder für Mehraufwendungen durch die Arbeitsgelegenheit entschädigen. Ziel jeder Arbeitsgelegenheit ist eigentlich die Eingliederung auf dem regulären Arbeitsmarkt über den Umweg einer zunächst zusätzlich geschaffenen Beschäftigung, z .B. auch mit Wiedererlernen von Schlüsselqualifikationen oder Wiedergewöhnung an die Arbeitswelt und den Arbeitsalltag. Insbesondere der Einsatz von Arbeitsgelegenheiten ohne reguläre Entlohnung ist sozialpolitisch umstritten (siehe Diskussion um 1-€-Jobs dort).


ARBEITSGELEGENHEIT - EINGLIEDERUNG VON ARBEITSLOSEN

Aktualisiert: 10.03.2010

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