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Aktualisiert: 22.12.2008












































 

Kein gesetzlicher Zuschlag bei Sonn- und Feiertagsarbeit

Arbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, haben keinen gesetzlichen


ARBEITSRECHT - URTEILE

Informationen rund um das Arbeitsrecht.

Bezugnahme auf Arbeitszeit vergleichbarer Beamter

Abschlussprüfung nach Ablauf der Berufsausbildungszeit

Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

Vergütung eines Lehrers mit ausländischer Lehrerausbildung


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Kein Übergang des Kündigungsschutzes bei einem Betriebsübergang

Aufhebungsvertrag oder nachträgliche Befristung - Überraschungsklausel

Maßregelungsverbot - Vorbehaltloser Abschluss eines befristeten Anschlussvertrags

Kosten für einheitliche Personalkleidung

Minderung von Sonderleistungen wegen der Beteiligung an einem Streik?


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Urteile - Arbeitsrecht


Änderungskündigung - Annahme des Änderungsangebots nach Ablauf von 3 Wochen

Altersteilzeitarbeitsvertrag - rückwirkende Begründung?

Kein Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls gegen einen Kollegen wegen einer Eigenkündigung

Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit eines Arbeitnehmers kein personenbedingter Kündigungsgrund

Abzug der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung von Betriebsrenten


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Urteile - Arbeitsrecht


Kündigung und Präventionsverfahren für schwerbehinderte Beschäftigte

Sozialplan-Tarifvertrag: Keine Abfindung bei Kündigungsschutzklage

Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten aus dem sog. Ein-Euro-Job
 
Schwerbehinderte Menschen - Mehrarbeit

Urlaub in der Insolvenz - Neumasseverbindlichkeit


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Urteile - Arbeitsrecht


Nachvertragliches Wettbewerbsverbot im einseitig vorformulierten Arbeitsvertrag bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit

Erhöhung der Wochenarbeitszeit - Verweigerung der Zustimmung zur Eingruppierung

Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung in Betrieben

Kein gesetzlicher Zuschlag bei Sonn- und Feiertagsarbeit

Änderungskündigung zur Entgeltsenkung; Arbeitnehmerüberlassung


weitere
Urteile - Arbeitsrecht


Kein Schriftformerfordernis bei Beendigung eines Umschulungsvertrags

Höchstgrenze von 48 Wochenstunden gilt auch für Alt-Tarifverträge

Kündigung wegen unzulässiger Sonntagsarbeit

Berechnung von Betriebsrente

Freizeitausgleich für die Teilnahme an einer Betriebsratsschulung


weitere Urteile - Arbeitsrecht


Erfüllung des Urlaubsanspruchs – unwiderrufliche Befreiung von der Arbeitspflicht

Widerspruch bei gesetzlich angeordnetem Übergang von Arbeitsverhältnissen

Höchstgrenze von 48 Wochenstunden gilt auch für Alt-Tarifverträge

Außerordentliche Kündigung nach Skiurlaub während einer Arbeitsunfähigkeit

Kündigung bei nicht rechtzeitiger Massenentlassungsanzeige


weitere Urteile - Arbeitsrecht


Kein Schriftformerfordernis bei Beendigung eines Umschulungsvertrags

Änderungskündigung zur Entgeltsenkung; Arbeitnehmerüberlassung

Kein gesetzlicher Zuschlag bei Sonn- und Feiertagsarbeit

Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung in Betrieben

Wer trägt die pauschale Lohnsteuer bei geringfügiger Beschäftigung


weitere Urteile - Arbeitsrecht
 

Anspruch auf einen Zuschlag zur Arbeitsvergütung. Ein solcher Anspruch folgt nicht aus § 11 Abs. 2 ArbZG. Soweit dort auch auf § 6 Abs. 5 ArbZG verwiesen wird, handelt es sich um eine Rechtsgrundverweisung. Das hat zur Folge, dass ein Arbeitnehmer einen Zuschlag verlangen kann, wenn er an Sonn- oder Feiertagen Nachtarbeit leistet. Für die an Sonn- oder Feiertagen geleistete Arbeit ist gem. § 11 Abs. 3 ArbZG ein Ersatzruhetag zu gewähren.

Der Kläger war als Tankwart an einer Autobahntankstelle im Schichtdienst beschäftigt. Er leistete dabei auch Sonn- und Feiertagsarbeit. Seine auf die Bezahlung gesetzlicher Sonn- und Feiertagszuschläge gerichtete Klage war in allen Instanzen erfolglos.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Januar 2006 - 5 AZR 97/05 -

Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt , Urteil vom 6. Oktober 2004 - 3 Sa 749/03 -



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