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Arbeitsuchende sind gemäß § 15 Satz 2 SGB III Personen, die nach einer

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Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Arbeitsuchend können auch Personen sein, die bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben. Die Arbeitsuchendmeldung hat unverzüglich nach Kenntnisnahme von der Beendigung des Versicherungspflichtverhältnisses (Beschäftigung mit Versicherungspflicht) zu erfolgen, da der Arbeitnehmer nach § 17 SGB III von Arbeitslosigkeit bedroht ist.

Man kann sich auch arbeitsuchend melden, wenn man eine neue Stelle sucht, aber noch in Beschäftigung steht. Die rechtzeitige Meldung als arbeitsuchend (oder auch als arbeitslos) ist wichtige Voraussetzung, um eine Stelle zu finden und finanzielle Hilfen, wie z.B. Arbeitslosengeld zu bekommen.


ARBEITSUCHENDE

Aktualisiert: 05.02.2012

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