|
|
|
 |
 |
|
 |
|
|
|
|
|
ARBEITSVERHÄLTNIS
Ein Arbeitsverhältnis ist die rechtliche und soziale Beziehung zwischen Arbeitgeber
und Arbeitnehmer. Es handelt sich dabei im Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland um
einen privatrechtlichen Vertrag, der „Arbeitsvertrag“ genannt wird, der wiederum eine Sonderform des Dienstvertrags ist. Das ist ein Dauerschuldverhältnis,
das die Leistung von abhängiger weisungsgebundener Tätigkeit gegen Entgelt zum Gegenstand hat. Der Begriff des Arbeitsverhältnisses ist vom sozialrechtlichen Begriff des
Beschäftigungsverhältnisses zu unterscheiden.
Arbeitsverhältnis - Personenrechtliches Gemeinschaftsverhältnis Häufig wird dabei von einem „personenrechtlichen
Gemeinschaftsverhältnis“ gesprochen, obwohl diese Rechtsfigur - deren inhaltliche Bedeutung ohnehin begrenzt ist - als überholt gilt.
Regelungen der Arbeitsverhältnisse
Arbeitsverhältnisse unterliegen zahlreichen rechtlichen Regelungen, die ihre Quelle in Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen finden. Das betrifft sowohl das
Zustandekommen als auch die Ausgestaltung und insbesondere auch die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Wichtig sind aber auch kollektive Regeln zwischen
Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Dieses Recht der Arbeitsverhältnisse ist unter dem Begriff des Arbeitsrechts zusammengefasst, das in die beiden großen Bereiche
Individualarbeitsrecht und Kollektives Arbeitsrecht zu unterteilen ist.
Arten von Arbeitsverhältnissen
Zu unterscheiden sind Normalarbeitsverhältnisse und davon abweichende, atypische Arbeitsverhältnisse, z.B. Teilzeitarbeit, befristete Arbeitsverhältnisse und Leiharbeit,
ferner Erwerbsformen, die nicht dem Arbeitsrecht unterliegen, z.B. das Beamtenverhältnis und das Richterverhältnis sowie die Beschäftigung auf der
Grundlage von unbefristeten Dienstverträgen oder sachbezogen definierten Honorarverträgen.
Im allgemeinen Sprachgebrauch gibt es auch Sonderformen des Arbeitsverhältnisses,
zum Beispiel Studentenjob, Aushilfstätigkeit, oder Hauspersonal, auf die die Grundregeln des Arbeitsrechts aber durchaus Anwendung finden.
ARBEITSVERHÄLTNIS |
|