ARBEITSAGENTUR.net

Arbeitsvermittlung - Arbeitsagentur - Beruf - Arbeitsrecht - ...

PRIVATE ARBEITSVERMITTLER FINDEN FÜR SIE IHREN TRAUMBERUF

Neueste Themen:  Entgeltersatzleistungen - Schulsystem - Sozialversicherung - Sonderurlaub - Executive Search

ARBEITSSUCHENDE

PLZ-Suche

Vermittlungsgutschein

Ihre Vorteile

Fragen + Antworten

ARBEITGEBER

Ihr Nutzen

Qualitätsstandard

ARBEITSVERMITTLER

Marketing

Ihr kostenloser Eintrag

Selbständig werden

ARBEITSAGENTUR.net

Arbeitsmarkt News

Presse

Impressum

STÄDTEAUSWAHL

  Aachen
 
Augsburg
 
Bad Pyrmont
 
Bayreuth
 
Bergisch Gladbach
 
Berlin
 
Bielefeld
 
Bochum
 
Braunschweig
 
Bremen
 
Cottbus
 
Darmstadt
 
Dortmund
 
Dresden
 
Duisburg
 
Düsseldorf
 
Eberswalde
 
Erfurt
 
Essen
 
Flensburg
 
Frankfurt
 
Fürth
 
Gera
 
Giessen
 
Gotha
 
Hamburg
 
Hannover
 
Heilbronn
 
Karlsruhe
 
Kassel
 
Koblenz
 
Köln
 
Konstanz
 
Kiel
 
Leipzig
 
Mainz
 
Mannheim
 
München
 
Nürnberg
 
Oldenburg
 
Potsdam
 
Regensburg
 
Rostock
 
Saarbrücken
 
Schweinfurt
 
Schwerin
 
Stuttgart
 
Ulm
 
Villingen-Schwenningen
 
Wiesbaden
 
Wuppertal
 
Zwickau

 

Aktualisiert: 15.08.2008












































 

ARGE - JOBCENTER

Ähnliche Themen sind: 1-Euro-Job Arbeitsmarkt Hartz4


ARBEITSLEXIKON

1-Euro-Job - Abfindung - AMS - Arbeitgeber - Arbeitsagentur - Arbeitslosengeld - Arbeitslosenversicherung - Arbeitnehmer - Arbeitslosigkeit - Arbeitsrecht-Urteile - Arbeitsvertrag - Arbeitszeitmodelle - Arge - Arbeitsmarkt - Arbeitsunfall - Arbeitsvermittler - Arbeitszeit - Arbeitszeugnis - Assessment-Center - Berufe - Berufsausbildung - Berufskrankheit - Berufliche Weiterbildung - Bewerbung - Bewerbungsgespräch - Bildungsurlaub - Bildungssystem - Duale Ausbildung - Eignungstest - Entgeltersatzleistungen - Erwerbslose - Erwerbstätigkeit - Eures - Executive Search - Gesetzliche Sozialversicherung - Headhunter - Hochschule - Lebenslauf - Lohn - Mindestlohn - Minijob - Niedriglohn - Personalberatung - Personal-Service-Agentur - Private Arbeitsvermittler - Sabbatical - Sonderurlaub - Stellenmarkt - Tarifvertrag - Teilzeitarbeit - Umschulung - Urlaub - Vermittlungsgutschein - Zeitarbeit - Zeugniscode -


alle Arbeitsmarkt-Themen


Unter dem Begriff Job-Center (JC) versteht man in Deutschland die organisatorische Zusammenlegung der regionalen Arbeitsagenturen und der Sozialämter in einer gemeinsamen Einrichtung. Die Zusammenlegung wurde von der Hartz-Kommission vorgeschlagen und von der deutschen Bundesregierung im Rahmen des Hartz-Konzepts im Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt umgesetzt. Das Job-Center ist zuständig für die Anwendung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) und damit für die Auszahlung des Arbeitslosengeld II und die Integration dieser Arbeitslosen und Arbeitssuchenden in Arbeit. Unter dem Namen Jobcenter firmieren aber auch private Online-Stellenbörsen für bestimmte Branchen, wie beispielsweise jobcenter-medizin.de vom Springer-Verlag.


Organisation der Arge -Es gibt drei Modelle der Kooperation:
Kommunen und Agenturen für Arbeit bilden in der Mehrzahl der Fälle Arbeitsgemeinschaften (ARGEn), welche wiederum Job -Center einrichten.
Im sogenannten Optionsmodell können testweise 69 Kreise und kreisfreie Städte für zunächst fünf Jahre selbständig ohne die Agenturen für Arbeit das SGB II umsetzen.
In wenigen sonstigen Fällen haben sich die Kommunen und die Agenturen nicht auf die Bildung von Job-Centern geeinigt und erbringen ihre Leistungen nebeneinander (getrennte Aufgabenwahrnehmung). Dabei sind die Agenturen für die Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt und die Erbringung des Regelbedarfes und Mehrbedarfe (§§ 16, 19 - 21, 23 Abs. 1 SGB II) und der kommunale Träger für die Kosten der Unterkunft und einmalige Leistungen (im Wesentlichen §§ 22, 23 Abs. 3 SGB II) zuständig. Die vom Gesetzgeber gewollte Leistungsgewährung aus einer Hand ist damit nicht realisiert.


Betreuung von (Langzeit-) Arbeitslosen
Alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (eHb), die bisher Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe erhalten haben, bekommen ab 1. Januar 2005 das Arbeitslosengeld II (ALG II). Diese Personen wurden bis dato entweder vom Arbeitsamt (bei Arbeitslosenhilfebezug) oder vom Sozialamt der jeweiligen Kommune (bei Sozialhilfebezug) betreut.

Seither sind dafür die Job-Center zuständig. Dort werden die Arbeitslosengeld II-Empfänger von Fallmanagern und Arbeitsvermittlern (sogenannten Persönlichen Ansprechpartner oder pAp) bei der Arbeitssuche betreut und beraten. Für die Auszahlung des ALG II sind die Leistungsgewährer mit dem Programm A2LL zuständig. In den Eingangszonen (EZ) werden die Anliegen entgegengenommen und zugeordnet.

Arbeitslose, die ausschließlich Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung empfangen, also Arbeitslosengeld I (


 

ALG I), werden weiterhin von Berufsberatern und -vermittlern in der Agentur für Arbeit betreut. Wenn aber auch nur eines der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (BG) zusätzlich zum ALG I noch ALG II erhält, dann werden alle Mitglieder der BG vom JC betreut.


Bedenken und Kritik zur Arge / Jobcenter
Die Bildung der Arbeitsgemeinschaften verstößt möglicherweise gegen die Verfassung.

Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages informiert, dass eine "Ausführung von Bundesgesetzen durch gemeinsame Einrichtungen von bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts und Verwaltungseinrichtungen der Länder" nicht vorgesehen ist. Artikel 83 GG regelt die Ausführung der Bundesgesetze: "Die Länder führen die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, soweit dieses Grundgesetz nichts anderes bestimmt oder zuläßt."

Führt der Bund die Gesetze durch, kann dies durch "bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechtes" (Artikel 87 GG), wie z. B. der Bundesagentur für Arbeit erfolgen.

Wenn die Arbeitsgemeinschaften aber nicht verfassungskonform sind, so könnte das bedeuten, dass die Entscheidungen rechtswidrig sind.


Organisation der Arge / Jobcenter
Bereits von Beginn an war die Organisationsform der ARGE heftig umstritten. So warnte die Bundesagentur für Arbeit bereits in der Vorbereitungszeit vor unklaren Zuständigkeiten. Tatsächlich ist - anders als geplant - eine dritte Leistung und Behörde entstanden. Die unzweckmäßige rechtliche Konstruktion der ARGEn ist das Resultat eines politischen Kompromisses zwischen der damaligen rot -grünen Bundesregierung mit dem CDU-dominierten Bundesrat, die sich nicht auf eine eindeutige Zuständigkeit, d.h. weitere Verwaltung der bedürftigen Arbeitslosen durch die als bürokratisch diskreditierte BA oder vollständiger Übergang an die Kommunen einigen konnten.

Mit den Arbeitsagenturen und Sozialämtern treffen zwei verschiedene Verwaltungskulturen aufeinander: Während die Bundesagentur für Arbeit eine hierarchisch gegliederte (größte) Bundesbehörde mit Anweisungscharakter ist, sind die Kommunen politisch selbständige Einheiten und innerhalb ihres Aufgabengebietes dem Bund gegenüber nicht direkt weisungsgebunden. Zudem werden die Bürgermeister – anders als die Leiter der Agenturen für Arbeit - gewählt. Es ist somit zu befürchten, dass die Arbeitsgemeinschaften zur Bühne für politische Auseinandersetzungen der Kommunen mit dem Bund werden. Das Ziel, die Verwaltung effektiver zu machen, kann damit nicht erreicht werden. Im Juni 2006 stellte der Ombudsrat für das SGB II in seinem Abschlußbericht fest, dass das rechtliche Konstrukt ARGE in seiner aktuellen Form nicht administrierbar sei.


ARGE - JOBCENTER

 

- 1-Euro-Job - Abfindung - AMS - Arbeitgeber - Arbeitsagentur - Arbeitslosengeld - Arbeitslosenversicherung - Arbeitnehmer - Arbeitslosigkeit - Arbeitsrecht-Urteile - Arbeitsvertrag - Arbeitszeitmodelle - Arge - Arbeitsmarkt - Arbeitszeit - Arbeitszeugnis - Assessment-Center - Berufe - Berufsausbildung - Berufliche Weiterbildung - Bewerbung - Bewerbungsgespräch - Duale Ausbildung - Eignungstest - Erwerbslose - Erwerbstätigkeit - Eures - Headhunter - Lebenslauf - Mindestlohn - Minijob - Private Arbeitsvermittler - Sabbatical - Stellenmarkt - Tarifvertrag - Teilzeitarbeit - Umschulung - Urlaub - Vermittlungsgutschein - Zeitarbeit - Zeugniscode -
Arbeitsagentur.de Index

www.ARBEITSAGENTUR.net - Arbeitsvermittler - Arbeitsagentur

PRIVATE
ARBEITSVERMITTLER




AUSBILDUNGSBERUFE
BERUFSINFORMATIONEN


- Automobilkaufmann -
-
Bankkaufmann -
-
Berufskraftfahrer -
-
Buchhändler -
-
Büchsenmacher -
-
Bürokaufmann -
-
Fachangestellter für Bürokommunikation -
-
Drogist -
-
Fachangestellter für Bürokommunikation -
-
Fachkraft im Fahrbetrieb -
-
Galvaniseur -
-
Gravierer -
-
Fachkraft für Hafenlogistik -
-
Immobilienkaufmann -
-
Industriekaufmann -
-
Industriemechaniker -
-
Investmentfondkaufmann -  
-
Justizfachangestellte -
-
Kaufmann für Bürokommunikation -
-
Kaufmann im Einzelhandel -
-
Kaufmann im Gesundheitswesen -
-
Kaufmann im Gross- und Aussenhandel -
-
Fachkraft für Lagerlogistik -
-
Kaufmann im Luftverkehr -
-
Luftverkehrskaufmann -
-
Kaufmann für Marketingkommunikation -
-
Kaufmann für Medien -
-
Medienkaufmann -
-
Musikalienhändler -
-
Pharmazeutisch Kaufmännischer Angestellter -
-
Reiseverkehrskaufmann -
-
Rechtsanwaltfachangestellter -
-
Rechtsanwalt- und Notarfachangestellte -
-
Schneidwerkzeugmechaniker -
-
Servicefahrer -
-
Schiffahrtskaufmann -
-
Sozialversicherungsangestellter -
-
Speditionskaufmann -
-
Sport- und Fitnesskaufmann -
-
Steuerfachangestellter -
-
Kaufmann im Tourismus -
-
Veranstaltungskaufmann -
-
Versicherungskaufmann -
-
Kaufmann für Verkehrsservice -
-
Verkäufer -
-
Verwaltungsfachangestellter -
-
Werkzeugmechaniker -
-
Zerspannungsmechaniker -


Berufsausbildung - Berufsbilder
Bildungssystem