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AUSBILDER - EIGNUNG ZUM AUSBILDER - AUSBILDEREIGNUNG
Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) wird als Ausbilder bezeichnet, wer die
Ausbildungsinhalte einer Ausbildung in der Ausbildungsstätte unmittelbar, verantwortlich und in
wesentlichem Umfang vermittelt und die Eignungsanforderungen erfüllt.
Qualifikation [Bearbeiten]In Deutschland muss im Rahmen der betrieblichen Ausbildung, der so
genannten dualen Ausbildung, in jedem ausbildenden Betrieb ein Ausbilder nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO, auch AusbEignV) tätig sein, der sowohl Ansprechpartner für die
Auszubildenden als auch für die Ausbildung verantwortlich ist.
Für bestehende bzw. beginnende Ausbildungsverhältnisse zwischen dem 1. August 2003
bis einschließlich 31. Juli 2008 sind Ausbilder nach § 7 der Ausbilder-Eignungsverordnung vom Nachweis der Ausbilderprüfung befreit.
Durch die befristete Befreiung von dem besonderen Qualifizierungsnachweis nach der Ausbilder-Eignungsverordnung wird ein Ausbilder jedoch nicht davon befreit, dass er
als Ausbilder nach dem Berufsbildungsgesetz persönlich und fachlich geeignet sein muss. Dies beinhaltet auch berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse.
Die notwendige Qualifikation - Ausbildereignung - umgangssprachlich auch AdA ("Ausbildung der Ausbilder") genannt, kann im Rahmen einer Prüfung vor der IHK oder
HWK nachgewiesen werden. Der Besuch eines mehrtägigen Kurses, der die notwendigen rechtlichen wie auch berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse
vermittelt, ist zu empfehlen. Ebenso besteht auch die Möglichkeit, die Ausbildung zum Ausbilder an einer Fachhochschule bzw.Berufsakademie zu absolvieren. Nach einer
schriftlichen Prüfung werden "mündlich" die "Handlungskompetenz" in Form einer Unterweisungsprobe oder Präsentation getestet. In der Praxis soll die
Ausbildereignung zur Planung, Durchführung, Kontrolle (Qualitätssicherung) und Abschluss von Berufsausbildungen befähigen.
Eine andere Möglichkeit besteht im Zuge eines Studiums der Wirtschaftspädagogik. Dort erhält man ebenfalls den Ausbildereignungsschein im Rahmen von Pädagogikvorlesungen und -übungen.
Bei handwerklichen Berufen ist die Ausbildereignungsprüfung in die Meisterprüfung integriert. Gleiches gilt bei kaufmännischen Ausbildungen für einige Fachwirte, wie zum
Beispiel den Industriefachwirt.
Auch bei einer Reihe von anderen Berufen gehört die entsprechende Qualifikation mit zum Bildungsprofil.
Ausbildereignung - Fachliche Eignung Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbilder-Eignungsprüfung bzw. Ausbildertätigkeit sind eine abgeschlossene Berufsausbildung in einer dem
Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung oder angemessene Berufserfahrung (ohne formale Qualifikation) innerhalb des entsprechenden Tätigkeitsbereichs oder
Erwerb des "AdA-Scheines" im Rahmen eines Hochschulstudiums.
Obwohl die Nachweiserfordernis der Ausbildereignung bis 2008 ausgesetzt ist,
schreiben einige Innungen wegen der erforderlichen fachlichen Eignung nach wie vor die Meisterprüfung als Voraussetzung für eine Ausbildertätigkeit vor.
Ausbildereignung - Persönliche Eignung Hier wird nach dem Ausschlussprinzip vorgegangen. Man unterstellt also, dass der
Ausbilder persönlich geeignet ist, es sei denn, er hat wiederholt oder schwer gegen das Berufsbildungsgesetz oder seine Ausführungsbestimmungen verstoßen oder darf
Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen. Verbote, Kinder und Jugendliche zu beschäftigen, enthält das Jugendarbeitsschutzgesetz. Sie betreffen vor allem Personen,
die straffällig geworden sind.
Ausbildereignung - Die Rolle des Ausbilders In der Ausbildung wird vermehrt in Projekten gearbeitet und somit werden die
Auszubildenden in den Lernprozessen zu selbstbestimmten und sich selbstorganisierenden Akteuren. Der Ausbilder kann seine klassischen Rollen des
Anweisers und Unterweisers, des Beurteilers und Entscheiders weitgehend verlassen und ist zudem nicht mehr die Hauptinformationsquelle für die Lernenden. Er nimmt
vielmehr neue Rollen an und wird zum Organisator, Lernberater, Moderator und Informator. Das Hauptgewicht der Arbeit liegt dabei auf der Vor- und Nachbereitung
sowie der Begleitung und Unterstützung der Lernenden (Lernprozessbegleiter).
Seine Aufgabe ist die Entwicklung von - Fachkompetenz - Methodenkompetenz
- Persönlichkeitskompetenz - Sozialkompetenz, - um aus einem Auszubildenden einen qualifizierten Mitarbeiter werden zu lassen.
AUSBILDER - EIGNUNG ZUM AUSBILDER - AUSBILDEREIGNUNG
Der Artikel über Ausbilder basiert auf dem Artikel Ausbilder aus der freien Enzyklopädie Wikipedia. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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