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INDUSTRIEMECHANIKER
Der Beruf des
Industriemechanikers ist ein zum 1. August 1987 eingeführter, anerkannter Ausbildungsberuf. Die 3 1/2-jährige betriebliche Ausbildung wird durch eine theoretische und eine praktische Prüfung
vor der Industrie- und Handelskammer abgeschlossen.
Der Monoberuf wird seit einer Neuordnung 2004 statt in Fachrichtungen nunmehr in Einsatzgebieten ausgebildet, z.B. im Einsatzgebiet
Instandhaltung. Zwischen 1937 und 1987 bestanden die Ausbildungsberufe des Betriebs- und des Maschinenschlossers, die am 1. August 1987 u.a. durch den Beruf des Industriemechanikers abgelöst
wurden.
Inhalte der Ausbildung sind:
Herstellung, Instandhaltung und Überwachung von technischen Systemen Einrichtung, Umrüstung und Inbetriebnahme von Produktionsanlagen
Feingerätebau Maschinen- und Anlagenbau Produktionstechnik
Grundbildung 1. Jahr
Aspekte des Umweltschutzes und der Arbeitssicherheit Werk- und Hilfsstoffe
Umgang mit Werkzeugen (manuell und maschinell) Techniken des Trennens und Umformens Zusammenfügen von Werkstoffen Berufliche Fachbildung: 2. Jahr
Anwendung von Gesamtzeichnungen und Fertigungsplänen Planung und Steuerung von Arbeitsabläufen Montage von Bauteilen und Baugruppen Ermittlung und Einstellung von Maschinenwerten
Berufliche Fachbildung: 3. - 4. Jahr
Anwendung von Funktionsplänen Maschinelles Spanen mit hoher Maßgenauigkeit Spezifische Montagebedingungen
Kombinierte Anwendung von Fertigungsverfahren Programmierung numerisch gesteuerter Maschinen Wartung und Instandsetzung von Geräten
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