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BANKKAUFMANN
Bankkaufmann ist eine Berufsbezeichnung, die nach
dreijähriger dualer Ausbildung in einem Kreditinstitut und
erfolgreich abgelegter Prüfung gemäß § 34 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) geführt werden darf. Der Bankkaufmann ist kein Kaufmann im Sinne des
Handelsgesetzbuches (HGB), sondern Kaufmannsgehilfe.
Als schulische Mindestvoraussetzung wird zumeist ein mittlerer Bildungsabschluss verlangt. Oftmals werden aber Bewerber mit einem
höheren Schulabschluss, wie dem Abitur oder der Fachhochschulreife, bevorzugt. Die Ausbildung dauert für Bewerber mit einem Hauptschulabschluss mindestens drei Jahre, mit mittlerem
Bildungsabschluss und guten Zwischennoten kann die Ausbildung auf zweieinhalb, mit einem höheren Schulabschluss auf zwei Jahre verkürzt werden.
An besonderen Akademien werden
berufsbegleitende Studiengänge zum Bankfachwirt und Bankbetriebswirt angeboten. Betriebs- und Volkswirtschaftliche Studiengänge an Fachhochschulen und Universitäten führen zu akademischen
Abschlüssen.
Neben einem soliden Sprachvermögen, guten Umgangsformen und der Fähigkeit, gut mit Zahlen umgehen zu können ist zumeist ein gepflegtes äußerliches Erscheinungsbild
notwendig, um in diesem Bereich eine Ausbildungsstelle zu erhalten.
Die Hauptaufgaben des Bankkaufmanns bestehen heutzutage in der Kundenberatung sowie im Verkauf. Im Vordergrund steht
die Beratung des Kunden in allen Fragen der Kontoführung, des Zahlungsverkehrs, von Krediten, Baufinanzierungen sowie der Geld- und Vermögensanlage. Außerdem sind Bankkaufleute auch in
internen Abteilungen wie Zahlungsverkehr, Marketing, Marktfolge Aktiv (Kreditsachbearbeitung), Marktfolge Passiv (Wertpapier- und Sparabteilung), Interne Revision, Rechnungswesen,
Controlling, Personal und in sonstigen verwaltenden Abteilungen tätig.
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