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RECHTSANWALTS- UND NOTARFACHANGESTELLTER

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte(r) (kurz ReNo) ist ein deutscher Ausbildungsberuf zum Fachangestellten, der zugleich für die Arbeit in einer Rechtsanwaltskanzlei und in einem Notariat ausgebildet wird.

In Deutschland ist es folgendermaßen geregelt: In Großstädten darf nur eine Berufsgruppe ausgeübt werden. Die, des Rechtsanwalts oder Notars. Folglich darf ein Rechtsanwalt nur den Ausbildungsplatz zum Rechtsanwaltsfachangellte(n) zu Verfügung stellen und ein Notar, den zum Notarsfachangestellte(n). Über Land sieht dies aus Gründen der Wirtschaftlichkeit anders aus. Hier darf der Beruf des Rechtsanwalts und Notars in einer Doppelfunktion ausgeübt werden. Folglich ist auch der Ausbildungsberuf gekoppelt. Dafür dauert die Ausbildung zum ReNo-Fachangestellten auch 4 Jahre, statt nur 3 Jahren.

Derzeit arbeiten in dem Beruf ca. 150.000 Fachangestellte (Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, Stand: August 2005). Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre, die Ausbildungszeit kann aber verkürzt werden. Neben der praktischen Ausbildung in der Kanzlei werden in der Berufsschule die theoretische Kenntnisse in folgenden Fächern vermittelt:
Rechts-, Wirtschafts- und Sozialkunde
Rechnungswesen
Zivilprozessrecht
Gebührenrecht
Informationsverarbeitung

Für Notarfachangestellte kommen noch hinzu:
Kostenordnung und
freiwillige Gerichtsbarkeit

Aktualisiert: 10.03.2010

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