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RECHTSANWALTSFACHANGESTELLTER

Rechtsanwaltsfachangestellte(r) ist ein Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von drei Jahren. Die Regelung der Ausbildung ist in der "Verordnung zur Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten ...." (ReNoPat-AusbV) vom 23. November 1987 in der Fassung vom 19. Juni 2001 enthalten.

Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung als Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung rechtlich vorgeschrieben. In der Praxis ist es aber so, dass bei der Einstellung überwiegend ein mittlerer Bildungsabschluss vorausgesetzt wird. Die Anzahl der Abiturienten steigt auch in diesem Beruf. Insbesondere Sprachkenntnisse sind von Vorteil. Zwischen dem ausbildenden Rechtsanwalt und den Auszubildenden wird ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen, der von der zuständigen Rechtsanwaltskammer durch die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse legalisiert wird.

Die Ausbildungszeit kann bei entsprechender Vorbildung und berufsschulischer Leistungen verkürzt werden. Die Ausbildungsvergütung beträgt im Jahr 2006 maximal etwa:

€ 400 - 500,-- im 1. Ausbildungsjahr,
€ 450 - 550,-- im 2. Ausbildungsjahr und
€ 500 - 600,-- im 3. Ausbildungsjahr.

Allerdings ist festzuhalten, dass bestimmte Sätze nicht festgelegt sind, sondern nur eine angemessene Vergütung zu zahlen ist. Die Rechtsanwaltskammern nennen nur Mindestsätze, deren Unterschreiten dazu führt, dass die Vergütung als unangemessen betrachtet werden muss. Je nach Region kann also im 1. Lehrjahr auch nur eine Vergütung von ca. 260 € im Monat bezahlt werden.

Die Ausbildung umfasst alle Arbeiten, die in einer Anwaltskanzlei anfallen. Dazu gehören z. B. Aktenführung, Mandantenempfang und Mandantentelefonate, Erledigung von Schriftverkehr nach Diktat oder eigenständig, Überwachung von Terminen, Berechnung von Fristen, Buchung von Geldein- und Ausgängen, Führung des Terminkalenders, Vorbereitung von Mandantenbesprechungen, Vorbereitung von Zwangsvollstreckungen, Organisation von Geschäftsreisen und vieles andere mehr.

Nach Beendigung der Ausbildung erfolgt oft die Festanstellung bei einem Anwalt. Hier übernehmen Rechtsanwaltsfachangestellte die erlernten, vielfältigen Aufgaben. Darüber hinaus können sie sich zum "geprüften Rechtsfachwirt" weiterbilden.

Bis 1995 lautete die offizielle Berufsbezeichnung Rechtsanwaltsgehilfe-/gehilfin.

 

Aktualisiert: 30.01.2012

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