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VERSICHERUNGSKAUFMANN
Versicherungskaufmann ist eine Berufsbezeichnung, die nach:
- zwei- oder dreijähriger (je nach Voraussetzung) dualer Ausbildung in einem - Versicherungsunternehmen und - erfolgreich abgelegter Prüfung gemäß § 34 Berufsbildungsgesetz
(BBiG) vor der IHK geführt werden darf. Der Versicherungskaufmann ist kein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB).
Mit der Neuordnung zum 1. August 2006 wurde die Ausbildung
zum Versicherungskaufmann durch den Kaufmann für Versicherungen und Finanzen ersetzt.
Tätigkeiten des Versicherungskaufmann Im Außendienst beraten Versicherungskaufleute
Kunden, arbeiten individuelle Versicherungsverträge aus und wickeln sie ab oder nehmen Schadens- und Leistungsfälle auf. Im Innendienst verwalten sie Versicherungsverträge, prüfen
Schadensfälle oder Reklamationen und erledigen allgemeine kaufmännische und betriebswirtschaftliche Arbeiten.
Im Großraumbüro der Versicherungsgesellschaft verwalten sie die
bestehenden Versicherungsverträge und führen Vertragsabschlüsse oder -änderungen aus.
Auch Leistungs- und Schadensfälle bearbeiten sie.
Aufbauend auf die Ausbildung zum
Versicherungskaufmann bietet die Versicherungsakademie berufsbegleitende Studiengänge zum Versicherungsfachwirt und Versicherungsbetriebswirt an.
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