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VERSICHERUNGSKAUFMANN

Versicherungskaufmann ist eine Berufsbezeichnung, die nach:

- zwei- oder dreijähriger (je nach Voraussetzung) dualer Ausbildung in einem
- Versicherungsunternehmen und
- erfolgreich abgelegter Prüfung gemäß § 34 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vor der IHK geführt werden darf. Der Versicherungskaufmann ist kein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB).

Mit der Neuordnung zum 1. August 2006 wurde die Ausbildung zum Versicherungskaufmann durch den Kaufmann für Versicherungen und Finanzen ersetzt.


Tätigkeiten des Versicherungskaufmann
Im Außendienst beraten Versicherungskaufleute Kunden, arbeiten individuelle Versicherungsverträge aus und wickeln sie ab oder nehmen
Schadens- und Leistungsfälle auf. Im Innendienst verwalten sie Versicherungsverträge, prüfen Schadensfälle oder Reklamationen und
erledigen allgemeine kaufmännische und betriebswirtschaftliche Arbeiten.

Im Großraumbüro der Versicherungsgesellschaft verwalten sie die bestehenden Versicherungsverträge und führen Vertragsabschlüsse oder
-änderungen aus.

Auch Leistungs- und Schadensfälle bearbeiten sie.

Aufbauend auf die Ausbildung zum Versicherungskaufmann bietet die Versicherungsakademie berufsbegleitende Studiengänge zum Versicherungsfachwirt und Versicherungsbetriebswirt an.

 

Aktualisiert: 05.02.2012

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