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AUSBILDUNGSBERUFE

Ausbildungsberufe sind in Deutschland die beruflichen Tätigkeiten, die im Rahmen

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eines Ausbildungsverhältnisses im dualen System erlernt werden können. Jugendliche dürfen nur in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. Die frühere Bezeichnung "Lehrling" ist seit 1971 durch die Bezeichnung "Auszubildender" abgelöst worden.

Ausbildungsberufe werden immer wieder in Ausbildungsordnungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) staatlich anerkannt. Die durch die Ausbildung zu erwerbenden Befähigungen werden durch das Berufsbildungsgesetz und die Ausbildungsordnung festgelegt. Wichtige Grundlagen zu den Ausbildungsordnungen finden sich in § 4 und § 5 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG).

Einige Berufe, insbesondere die Heilhilfsberufe, sind in speziellen Gesetzen geregelt (z.B. Krankenpflegegesetz, Altenpflegegesetz, Rettungsassistentengesetz).

Die anerkannten Ausbildungsberufe werden in einem Verzeichnis geführt, das vom Bundesinstitut für Berufsbildung herausgegeben wird.

Auszubildende Beamte werden als Beamtenanwärter bezeichnet. Die Rechtsgrundlage dazu ist in den Beamtengesetzen des Bundes und der Länder sowie speziellen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen enthalten.

Aktualisiert: 10.03.2010

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