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AUSBILDUNGSBERUFE
Ausbildungsberufe sind in Deutschland die beruflichen Tätigkeiten, die im Rahmen
eines Ausbildungsverhältnisses im dualen System erlernt werden können. Jugendliche dürfen nur in anerkannten
Ausbildungsberufen ausgebildet werden. Die frühere Bezeichnung "Lehrling" ist seit 1971 durch die Bezeichnung "Auszubildender" abgelöst worden.
Ausbildungsberufe werden immer wieder in Ausbildungsordnungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) staatlich
anerkannt. Die durch die Ausbildung zu erwerbenden Befähigungen werden durch das Berufsbildungsgesetz und die Ausbildungsordnung festgelegt. Wichtige Grundlagen zu
den Ausbildungsordnungen finden sich in § 4 und § 5 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG).
Einige Berufe, insbesondere die Heilhilfsberufe, sind in
speziellen Gesetzen geregelt (z.B. Krankenpflegegesetz, Altenpflegegesetz, Rettungsassistentengesetz).
Die anerkannten Ausbildungsberufe werden in einem
Verzeichnis geführt, das vom Bundesinstitut für Berufsbildung herausgegeben wird.
Auszubildende Beamte werden als Beamtenanwärter
bezeichnet. Die Rechtsgrundlage dazu ist in den Beamtengesetzen des Bundes und der Länder sowie speziellen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen enthalten.
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