ein Unternehmen, das Ausbildender im Sinne des Berufsbildungsgesetzes ist
die Ausbildungsstätte des Ausbildenden, den Ort, an dem neben der Berufsschule die Ausbildung durchgeführt wird.
Die persönliche Eignung des Ausbildenden und die
Eignung der Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung ist Voraussetzung zum Ausbilden und wird von den zuständigen Stellen, in der Regel den Handwerkskammern und den Industrie- und
Handelskammern, überwacht.