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Aktualisiert: 15.08.2008












































 

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Ausbildung umfasst die Vermittlung von Fähigkeiten und Kenntnissen an einen Auszubildenden oder Studenten durch eine ausbildende Stelle. Im Unterschied zum umfassenderen Begriff der Bildung verfolgt die Berufsausbildung praktische Absichten. Ihre pädagogische Zielsetzung liegt weniger in der allgemeinen und persönlichen Entfaltung, sondern vielmehr in der standardisierten Vermittlung von anwendbaren Fertigkeiten, die zumeist der gewerblichen Berufsausübung dient.


Berufsausbildung
Berufsausbildung früher in Deutschland auch Lehre genannt, ist die Vermittlung von fach- und berufsspezifischen Fähigkeiten und Kenntnissen durch den Ausbildenden und die Berufsschule sowie der erforderlichen Berufserfahrungen (§ 1 Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005).

Die "Berufsausbildung" ist nicht zu verwechseln mit beruflicher Weiterbildung, die berufsbegleitend an (Berufs-) Akademien angeboten wird. Ziel ist hier die Anpassung des Wissens und der Fertigkeiten an geänderte Anforderungen. Die Abgrenzung zum Begriff der Fortbildung, der meist im allgemeinbildenden Bereich verwendet wird, ist unscharf.

Nach Maßgabe des deutschen Berufsbildungsgesetzes ist Ausbildung eine Form der Berufsbildung, die durch folgende Merkmale gekennzeichnet ist:

Durchführung in einem geordneten Ausbildungsgang
Vermittlung einer breit angelegten beruflichen Grundbildung
Vermittlung der für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse
Erwerb der erforderlichen Berufserfahrung
In Deutschland enthalten das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung die grundlegenden Regelungen der Berufsausbildung. Einige Berufe, insbesondere die Heilhilfsberufe, sind in speziellen Gesetzen geregelt (z.B. Krankenpflegegesetz, Altenpflegegsetz, Rettungsassistentengesetz).

Die Berufsausbildung wird in Deutschland überwiegend im Dualen Berufsausbildungssystem durchgeführt, wobei die rechtlich jeweils voneinander unabhängigen Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen zusammenarbeiten müssen, um die optimale berufliche Qualifizierung der Auszubildenden zu gewährleisten.

Im Handwerk ergänzen überbetriebliche Ausbildungsstätten die Berufsausbildung. Auch wenn die Überbetriebliche Ausbildung Teil der betrieblichen Ausbildungabschnitte ist, wird diese Ausbildungsform dann gelegentlich als „Triales Ausbildungssystem“ bezeichnet.


 


Anfang 2000 befanden sich etwa 1,7 Millionen Jugendliche in insgesamt 348 staatlich anerkannten Ausbildungsberufen in der Berufsausbildung. Dabei bildeten die Betriebe der Industrie und des Handels 49 Prozent der Auszubildenden aus, die Handwerksbetriebe 38 Prozent und die übrigen Bereiche (Landwirtschaft, Öffentlicher Dienst, Freie Berufe, Hauswirtschaft und Seeschifffahrt) zusammen knapp 15 Prozent.

Durch den heute zum Teil bestehenden Lehrstellenmangel gibt es jedoch mehr Bewerber als Ausbildungsplätze. In anderen Berufen können allerdings schon heute Lehrstellen nicht besetzt werden.

Die nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stellen haben unter anderem folgende Aufgaben:

Sie entscheiden über Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit sowie über die Zulassung zur Abschlussprüfung oder zu Fortbildungsprüfungen (z. B. Meisterprüfungen).
Sie überwachen die Durchführung der Berufsausbildung und die berufliche Umschulung.
Sie beraten Ausbildende und Auszubildende und bestellen Ausbildungsberater.
Sie führen das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.
Sie stellen die Eignung von Ausbildungsstätten und Ausbildern fest.
Sie errichten Prüfungsausschüsse und erlassen Prüfungsordnungen.
Sie führen Zwischen-, Abschluss- und Meisterprüfungen durch.


Berufsausbildung in der USA
In den USA ist die Berufsausbildung sehr viel weniger formalisiert als in Deutschland und normalerweise nicht durch ein System von Prüfungen und anderen formalen Anforderungen reglementiert. Nach Verlassen der High School bzw. des Colleges (siehe US-amerikanisches Schulsystem) folgten am Arbeitsplatz meist ein "on the job training" (Lernen durch praktische Ausbildung).


Berufsausbildung
Bei einer Berufsausbildung erfüllen vor allem Berufsausbildungsbetriebe und Schulen diese Aufgaben nach den Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Als Grundlage für eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung erlässt das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit oder das sonst zuständige Fachministerium Berufsausbildungsverordnungen. Für einen anerkannten Ausbildungsberuf darf nur nach der Berufsausbildungsverordnung ausgebildet werden. In anderen als anerkannten Ausbildungsberufen dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nicht ausgebildet werden. Das Berufsbildungsgesetz setzt als Voraussetzung für eine Berufsausbildung zu einem anerkannten Beruf keine Vorgaben für absolvierte Schulausbildungen oder sonstige Fortbildungen.

Die Bewerbung für einen Berufsausbildungsplatz umfasst ein Vorstellungsgespräch und zumeist auch einen Eignungstest. Für beides sollte der Bewerber sich vorbereiten, um möglichst seine Stärken herausstellen zu können. Zu der Vorbereitung gehört sicherlich auch, dass über Tagesgeschehen Auskunft gegeben werden kann. Teilweise kommen auch so genannte Assessment-Center für die Bewerberauswahl zum Einsatz.

Die Berufsausbildungsdauer variiert je nach Ausbildungsberuf zwischen zwei und dreieinhalb Jahren. Die reguläre Ausbildungsdauer wird z. B. für die Ausbildung zum Industriemechaniker oder Mechatroniker in der gültigen Ausbildungsordnung vom Gesetzgeber festgelegt, eine Verkürzung kann üblicherweise bei guten Leistungen beantragt und gewährt werden.

Eine andere Möglichkeit der Berufsausbildung gibt es an staatlichen berufbildenenden Schulen oder Kollegschulen, die vollzeitschulisch erfolgt. Die Auszubildenden machen in der Regel aber angeleitete Praktika (Praktikum)von unterschiedlicher Länge (je nach Berufs und Bundesland) in sehr verschiedenen Institutionen oder Betrieben, je nach Beruf. Beispiele für solche Ausbildungen: Elektrotechnischer Assistent, Freizeitsportler, Erzieher usw. Häufig gibt es die Möglichkeit, diese Berufsausbildungen mit dem Abschluss der Fachhochschulreife oder der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) zu koppeln.


Berufsausbildung in Teilzeit
Als Ergänzung zur Ausbildung in Vollzeit hat der Gesetzgeber mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 01.04.2005 die Möglichkeit geschaffen, eine betriebliche Ausbildung auch in Teilzeit zu machen. Somit besteht bei berechtigtem Interesse auch die Möglichkeit, durch die Reduzierung der Wochenstundenzahl die Ausbildung zu verkürzen.

Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn der/die Auszubildende entweder wegen der Betreuung eigener Kinder oder der Pflege naher Angehöriger keine Ausbildung in Vollzeit machen kann. Auch persönliche, z .B. gesundheitliche Einschränkungen, die keine Tätigkeit von mehr als 6 Stunden/Tag zulassen, stellen ein berechtigtes Interesse dar.

Grundsätzlich können alle Berufe in Teilzeit erlernt werden, die durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Handwerksordnung (HwO) geregelt sind. Voraussetzungen sind eine entsprechende Vereinbarung zwischen Ausbildungsbetrieb und Azubi sowie die Zustimmung der zuständigen Kammer.

Die Mindeststundenzahl beträgt 20 Stunden/Woche inklusive dem Besuch der Berufsschule. Bei dieser Variante verlängert sich die Ausbildungsdauer um entweder mindestens 6 Monate oder höchstens 12 Monate. Wird eine Ausbildungszeit von 25 oder mehr Stunden/Woche vereinbart, kann die Ausbildung in der regulären Dauer beendet werden. Diese 25 Stunden/Woche wurden vom DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskammertag) und vom ZDH (Zentralverband des deutschen Handwerks) als Erreichen von 75% der vollen wöchentlichen Ausbildungszeit festgelegt.

Bei guten Leistungen ist auf Antrag auch das Vorziehen der Prüfung möglich. In diesem Fall muss jedoch beachtet werden, dass die minimale Ausbildungsdauer von der Hälfte der regulären Ausbildungsdauer nicht unterschritten wird.

Es ist weiterhin auch möglich, eine Berufsausbildung in Teilzeit zu beenden, wenn diese Berufsausbildung nach einer Schwangerschaft wegen Mutterschutz und gegebenenfalls Elternzeit unterbrochen wurde. Hier empfiehlt es sich, rechtzeitig mit dem Arbeitgeber zu sprechen und in Abstimmung mit der zuständigen Kammer eine Teilzeitvereinbarung zu treffen. Diese sollte schriftlich festgehalten werden und gehört als Vertragsänderung zum ursprünglichen Ausbildungsvertrag hinzu.


BERUFSAUSBILDUNG

Der Artikel über Berufsausbildung basiert auf dem Artikel Berufsausbildung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. Und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation

 

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