Arbeitsstätte verbringt oder die Tatsache der Arbeitstätigkeit an und für sich ("... steht im
Berufsleben"). Als Arbeitsstätte gelten dabei auch auf Dienstreisen besuchte Orte. Das Berufsleben wird in der Regel kontrastiert mit der Freizeit. Das
Berufsleben definiert sich sozial durch gewisse Restriktionen, die sich als Kleiderordnungen, Verpflichtung zu diplomatischen und kooperativen
Umgangsformen, Verschwiegenheitspflichten etc. äußern. Das Berufsleben dauert in westlichen Ländern üblicherweise vom Erreichen der Volljährigkeit bis zum Eintritt ins Rentenalter.