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Aktualisiert: 05.02.2012












































 

ÜBERGANGSGELD - Anspruch auf Übergangsgeld

Dies ist die letzte gesichtete Version, (zeige alle), freigegeben am 23. Mai 2008.Status

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gesichtet

Mit dem Begriff Übergangsgeld werden unterschiedliche Leistungen der Sozialversicherungsträger bezeichnet, die in den Bereichen Arbeitslosigkeit oder gesundheitlicher Einschränkungen zum Tragen kommen.


Übergangsgeld - Deutschland
Übergangsgeld wird in Deutschland an Angestellte im öffentlichen Dienst und Beamte gezahlt, wenn sie nicht auf eigenen Antrag entlassen werden (z.B. wenn das Ende einer Einstellung auf Zeit erreicht wird). Typischerweise gibt es für jedes Jahr Dienstzeit einen Monat Übergangsgeld in der Höhe des letzten Gehalts, höchstens für sechs Monate. Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen werden voll angerechnet. Das Übergangsgeld wird versteuert.

Übergangsgeld ist auch eine Entgeltersatzleistung der Sozialversicherungsträger gem. Sozialgesetzbuch IX Kapitel 6, welche unter bestimmten Voraussetzungen Sozialversicherte erhalten können während der Teilnahme an Maßnahmen zur:

- medizinischen Rehabilitation, oder
- Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben.
- Bei Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben kann Übergangsgeld z.B. während einer Weiterbildung in einem Berufsförderungswerk oder in einer sonstigen Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation, die von der Arbeitsagentur durch besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gefördert wird, bezogen werden.

Das Übergangsgeld ist eine Leistung für den Lebensbedarf. Grundlage für die Berechnung sind 80 Prozent des regelmäßigen oder üblichen Arbeitsentgelts. Das Übergangsgeld beträgt davon 68 Prozent – und 75 Prozent, wenn man Kinder hat. Während des Bezugs werden Beiträge und Beitragszuschüsse zur übernommen.


Übergangsgeld - Österreich
In Österreich wird das Übergangsgeld nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz §39a vom Arbeitsmarktservice an ältere arbeitslose Personen ausbezahlt. Im Rahmen der Pensionsreform 2003 wurde die "Vorzeitige Alterspension" nach dem ASVG abgeschafft. Als Übergangsregelung zwischen 2004 und 2009 wurde für den davon betroffenen Personenkreis die Möglichkeit geschaffen, ein sogenanntes Übergangsgeld zu beziehen. Frauen müssen das 56,5 Lebensjahr und Männer das 61,5 Lebensjahre vollendet haben und a) entweder in den letzten 15 Monaten mindesten 52 Wochen arbeitslos gewesen sein oder b) in den letzten 25 Jahren mindestens 15 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. (Erstreckung des Rahmenfrist um Zeiten der Kinderbetreuung). Grundsätzlich müssen sich auch ÜbergangsgeldbezieherInnen für eine Arbeisaufnamhe bereit halten, in der Praxis verzichtet das AMS aufgrund der Arbeitsmarktlage darauf, so sind auch Auslandsaufenthalte während des Leistungsbezugs gestattet. Das Übergangsgeld des AMS ist um 25 % höher als der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes, dazu können noch Zuschläge für Familienmitglieder kommen. Es kann maximal bis zur Erfüllung der Voraussetzungen für eine Alterspension bzw. bis zum Regelpensionsalter bezogen bezogen werden.

Auch nach dem Bezug von Altersteilzeit kann Übergangsgeld bezogen werden.

Daneben wird in Österreich auch von der Pensionsversicherungsanstalt eine Leistung mit dem Namen Übergangsgeld für medizinische Rehabilitation ausbezahlt.

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