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FACHSCHULE
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Fachschulen sind in Deutschland Einrichtungen der berufliche Weiterbildung in öffentlicher oder
privater Trägerschaft. Sie setzen eine berufliche Erstausbildung und Berufserfahrungen voraus und führen auf dieser Grundlage zu einem staatlichen Berufsabschluss nach Landesrecht. Nach der
„Internationalen Standardklassifikation für das Bildungswesen“ ISCED (International Standard Classification of Education) gehören Fachschulen in den Level 5B. In Deutschland sind Fachschulen
postsekundare Bildungseinrichtungen nach Abschluss der Sekundarbildung, die aber nicht dem tertiären Bildungsbereich zuzurechnen sind, sofern der Bildungsgang weniger als 2400
Unterrichtsstunden hat. Fachschulen qualifizieren zur Übernahme erweiterter beruflicher Verantwortung und Führungstätigkeit: Der Abschluss der Fachschule befähigt zur
beruflichen Selbstständigkeit und ist z.B. anerkannt als Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle. Mindestens zweijährige Fachschulbildungsgänge ermöglichen den
zusätzlichen Erwerb einer bundesweit anerkannten Fachhochschulreif bzw. fachgebundenen Hochschulreife. Fachschulen unterscheiden sich von Berufsfachschulen, die in
Deutschland zum Sekundarbereich II gehören und berufliche Qualifikationen sowie Schulabschlüsse vermitteln. Fachschulen in Deutschland unterscheiden sich auch von Fachschulen im
Bildungssystem in Österreich. Diese sind berufsbildende mittlere Schulen, die den Ersteinstieg in das Berufsleben ermöglichen. Im staatlichen Bildungswesen der Schweiz gibt es
keine Fachschulen, sondern nur Höhere Fachschulen. Sie gehören zum Tertiären Bildungsbereich (Level 5).]
Geschichte der Fachschule
Fachschulen entstanden Ende des 19. Jahrhunderts. Schon in den Anfängen der industriellen Revolution erwies sich der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften als
Entwicklungshemmnis. Aufgrund der stürmische Entwicklung der Technik, dem Ausbau der Produktion, der Entstehung neuer Unternehmen mit ihren Verwaltungen wurde
Personal gebraucht, das sich mit technischen Zeichnungen, Mathematik, Kanzleiwesen und Buchführung auskannte. Darum wurden am Ende des Jahrhunderts die ersten
Einrichtungen für erstausgebildete Arbeitskräfte gegründet, denen eine weiterführende Ausbildung vermittelt werden sollte. Die ersten Einrichtungen wie die 1880 errichtete
Berliner Handwerkerschule waren Abendschulen. Handwerker lernten hier nach ihrem Arbeitstag Mathematik, Technisches Zeichnen und Technologie. Erst später wurden
auch Nachmittags- und Tageskurse angeboten. Die Einrichtungen waren Privatschulen, mit denen Ingenieure, Bauräte, Kaufleute Geld verdienten. Daneben entwickelten sich
Fachschulen als Gründungen von Unternehmen, Städten und Länder. Von den Fachschulen mit der Aufnahmevoraussetzung einer Berufsausbildung sind auch zu
dieser Zeit schon Maschinenbauschulen, Baugewerbeschulen, Wirtschaftsschulen zu unterscheiden. Das waren Vorläufer der späteren Ingenieurschulen und Höheren
Fachschulen, die 1971 zu Fachhochschulen umgewandelt wurden. In der Bundesrepublik Deutschland wurde die Tradition der staatlichen Fachschulen ein- und
zweijähriger Art fortgeführt. Die Kultusministerkonferenz beschäftigte sich seit den siebziger Jahren mit der Abstimmung einer gemeinsamen Ordnung. In diesem
Zusammenhang ging es um Zuständigkeiten, weil die Fachschulen für Landwirtschaft in einigen Bundesländern den Landwirtschaftsministern unterstellt waren. Außerdem sollte
eine enge Abstimmung mit den Fachverbänden der Wirtschaft über das Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung erfolgen, um die Akzeptanz der Abschlüsse auf
dem Arbeitsmarkt zu sichern. Die erste Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung in Fachschulen mit 2-jähriger Dauer wurde am 27. Oktober 1980 geschlossen.
Vereinbarungen über einjährige Fachschulen erfolgten später.
Rahmenvereinbarung über Fachschulen Die Rahmenvereinbarung über Fachschulen, Beschluss der Kultusministerkonferenz
vom 7. November 2002, sieht folgende übergreifende Regelungen vor.
Fachbereiche der Fachschule Fachschulen gibt es für die Fachbereiche Agrarwirtschaft, Gestaltung, Technik,
Wirtschaft und Sozialwesen. In einzelnen Ländern wird die Fachrichtung Hauswirtschaft nicht im den Fachbereich Wirtschaft sondern als eigenständiger Fachbereich geführt. In
Bayern erfolgt die Fachschulausbildung teilweise an Fachakademien.
Aufnahmevoraussetzungen der Fachschule In die Fachbereiche Agrarwirtschaft, Gestaltung, Technik und Wirtschaft wird
aufgenommen, wer eine einschlägige Berufsausbildung und eine entsprechende Berufstätigkeit von mindestens einen Jahr nachweisen kann. Die Berufstätigkeit kann
auch in Form eines gelenkten Praktikums während der Ausbildung bei entsprechender Verlängerung des Bildungsgangs abgeleistet werden. Alternativ wird aufgenommen
werden, wer die Berufsschule abgeschlossen hat und eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren aufweist. Für die Fachrichtung Hauswirtschaft ist ein
mittlerer Schulabschluss erforderlich und eine einschlägige dreijährige Berufsausbildung, die durch eine Berufsfachschule und zusätzliche berufliche Tätigkeit
bzw. Praktika ersetzt werden kann. Im Fachbereich Sozialwesen (Fachschule für Sozialpädagogik und Fachschule für Heilerziehungspflege) wird ein mittlerer
Schulabschluss verlangt, eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine nach Bestimmung der Bundesländer als gleichwertig anerkannte Qualifizierung.
Die Aufnahme in die Fachschule für Heilpädagogik dagegen setzt den Abschluss der Fachschule für Sozialpädagogik oder eine gleichwertige Qualifikation voraus und
erfordert zusätzlich eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit.
Ausbildung in der Fachschule Die Ausbildung erfolgt in einjährigen, eineinhalbjährigen und zweijährigen
Bildungsgängen, an die sich im Fachbereich Sozialwesen noch ein Berufspraktikum anschließen kann. Voll- oder Teilzeitform sind möglich. Es gibt einen Pflicht- und
Wahlbereich. Der Pflichtbereich umfasst den fachrichtungsbezogenen und den fachrichtungsübergreifenden Bereich, im Fachbereich Sozialwesen auch Praktika.
Bestandteil der Rahmenvereinbarung sind auch Vorgaben für Stundentafeln und Ausbildungsanforderungen.
Prüfung in der Fachschule
In der staatlichen Prüfung soll die in der Ausbildung erworbene Gesamtqualifikation festgestellt werden. Sie besteht aus einer schriftlichen und ggf. einer mündlichen Prüfung .
Erwerb zusätzlicher Schulabschlüsse in der Fachschule Die Bundesländer können mit Versetzung in das zweite Jahr eines
Vollzeitbildungsganges einen Mittleren Schulabschluss erteilen, wenn die Ausbildung nach entsprechenden Standards erfolgt ist. Der Erwerb der Fachhochschulreife ist an
inhaltliche und zeitliche Standards gebunden. In drei Lernbereichen - sprachlicher, mathematisch- naturwissenschaftlich-technischer und gesellschaftswissenschaftlicher
Bereich – müssen zusätzliche Leistungen erbracht werden.[6]
Berufsbezeichnung Die durch staatliche Fachschulprüfung erworbene Berufsbezeichnung ist in den
Fachbereichen unterschiedlich. Gemeinsam ist die Bezeichnung „staatlich geprüfter …“/ „staatliche geprüfte …“, dann folgt die Fachbereichsbezeichnung wie
Agrarbetriebswirt/ Agrarbetriebswirtin, Gestalter/ Gestalterin, Techniker/ Technikerin, Betriebswirt/ Betriebswirtin und schließlich die Fachrichtung. Für die Technik gibt es
allein 89 Fachrichtungen.[7] Im Fachbereich Sozialwesen lautet dagegen die gemeinsame Bezeichnung „staatlich anerkannter…“/ „staatlich anerkannte …“ Erzieher/
Erzieherin, Heilerziehungspfleger/ Heilerziehungspflegerin, Heilpädagoge/ Heilpädagogin“
Fachschule - Besonderheiten der Bundesländer
Die Rahmenvereinbarung über Fachschulen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002 setzt Rahmenbedingungen. Die Ausgestaltung ist Ländersache
. Unterschiede gibt es in der Bezeichnung der Fachschulbesucher als „Schüler“ oder „Studierende“. Bei den Aufnahmevoraussetzungen können z.B. Länderregelungen über
die „Einschlägigkeit“ von vorausgehenden Berufsausbildungen oder über die „Dauer und Art“ vorausgehender Praktika differieren. Auch Lehrpläne und Prüfungen
unterscheiden sich. Einen schnellen Zugriff auf die rechtlichen Bestimmungen der einzelnen Bundesländer erlaubt das BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit
FACHSCHULE
Der Artikel über Fachschule basiert auf dem Artikel Fachschule aus der freien Enzyklopädie Wikipedia In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. Und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation
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