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GYMNASIALE OBERSTUFE
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Die gymnasiale Oberstufe umfasst die der Sekundarstufe II zugerechneten oberen Jahrgangsstufen von Gymnasium, beruflichem
Gymnasium (auch: Fachgymnasium) und Gesamtschule und führt von der mittleren Reife (Fachoberschulreife/Realschulabschluss) zum Abitur (allgemeine Hochschulreife). Auch der
schulische Anteil zum Erwerb der Fachhochschulreife oder des Fachabiturs kann in ihr absolviert werden.
Die beiden letzten Jahre der gymnasialen Oberstufe werden in Deutschland nach der
Kultusministerkonferenz-Reform vom 7. Juli 1972 auch als Reformierte Oberstufe oder Kollegstufe (letzteres in Bayern) bezeichnet. Sie löste die gymnasiale Oberstufe der Saarbrücker
Rahmenvereinbarung von 1960 ab.
In der verkürzten Form des Gymnasiums (achtjähriges Gymnasium – G8) umfasst die gymnasiale Oberstufe die Jahrgangsstufen 10 bis
12 oder 11 und 12, in der längeren Form (G9) die Jahrgangsstufen 11 bis 13. Die Jahrgangsstufe 10 wird in einigen Ländern als einjährige Einführungsphase angesehen, die größtenteils im
Klassenverband stattfindet. Die Jahrgangsstufe 11 und 12 sind die zweijährige Qualifikationsphase (auch: Qualifizierungsphase), die im Kurssystem organisiert wird und an deren
Ende eine abschließende Prüfung in vier oder fünf Fächern liegt.
Historische Entwicklung Seit der schrittweise vorgenommenen Einführung ab 1972 hat die
Kultusministerkonferenz (KMK) das Kurssystem mehrfach geändert. Von Anfang an bestanden Unterschiede zwischen den Bundesländern. So wurden die Leistungskurse
zunächst dreifach, später doppelt gewichtet in die Bewertung eingebracht. Mathematik und Deutsch konnten teilweise, Geschichte völlig abgewählt werden. In Nordrhein
-Westfalen genügte zeitweilig eine Fremdsprache und eine Prüfung in Religion konnte die Naturwissenschaft ersetzen. Die letzten Reformen zielten auf eine Stärkung der
breiten Grundbildung und verminderten die Abwahlmöglichkeiten. Die Kritik richtete sich zum Beispiel gegen die Beliebigkeit der Wahlen, gegen die fehlende Rücksicht auf
Notwendigkeiten des späteren Studiums oder gegen den Verlust des Klassenverbandes als Sozialisationsinstanz.
Das Kurssystem steht weiter unter starker Kritik. Es gilt als zu kompliziert und
kostspielig, weil viele kleine Kurse zustandekommen. Es führt zu viel zu großer Spezialisierung in den Leistungskursen und Vorwegnahme von Universitätsstoff. Es
stellt durch fehlende Grundbildung keine wirkliche allgemeine Studierfähigkeit her. Dies äußert sich in hohen Abbrecherquoten der Studierenden und der Notwendigkeit,
Schulstoff im Grundstudium nachzuholen.
In allen Bundesländern wird daher die gymnasiale Oberstufe gegenwärtig reformiert.
Sie unterscheidet sich inzwischen erheblich vom Ursprungsmodell und treibt immer mehr besondere Eigenarten hervor, die die Vergleichbarkeit der Bundesländer
zunehmend infrage stellen. Genauere Beschreibungen befinden sich beispielsweise im Artikel über das Abitur zum jeweiligen Bundesland, siehe dazu Abschnitt Weblinks →
Abitur in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland.
Gymnasiale Oberstufe - Einführungsphase In der Einführungsphase (Orientierungsstufe) vor dem Kurssystem kann noch im
Klassenverband unterrichtet werden, besonders, wenn sie in der 10. Jahrgangsstufe liegt. Es kann auch eine Mischform aus Klassenunterricht und Kursen bestehen.
Lediglich bestimmte Fächer können dann in Kursen gewählt werden; in einigen Bundesländern auch bereits Leistungskurse, um ihre Arbeitsweise kennenzulernen und unter Umständen noch einmal zu wechseln.
Gymnasiale Oberstufe - Qualifikationsphase Die Qualifikationsphase (auch: Qualifizierungsphase) wird ausschließlich im
Kurssystem unterrichtet. An die Stelle der Klassen treten Kurse in den Fächern, die von allen Schülern der gleichen Jahrgangsstufe angewählt werden können. Die Schüler
wählen nach bestimmten Vorgaben aus drei Aufgabenfeldern (sprachlich-künstlerisch, gesellschaftswissenschaftlich und mathematisch-naturwissenschaftlich) zwei (in
manchen Bundesländern drei) Leistungskursfächer zu je fünf und etwa acht bis zehn Grundkursfächer zu je zwei oder drei Wochenstunden. Für die Wahl gibt es
Mindestverpflichtungen für Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen und Naturwissenschaften. Auch Sportunterricht ist obligatorisch.
Es konnte und kann also nicht alles abgewählt werden, wie manche behaupten. Möglich ist aber eine Schwerpunktbildung nach den individuellen Interessen und Begabungen.
Dies dient einer breiteren Ausschöpfung der vorhandenen Begabungsreserven, um eine höhere Qualifikation der Gesellschaft zu erreichen. Es besteht auch kein rechtlicher
Zusammenhang zwischen der Wahl von Leistungskursen und den späteren Studienmöglichkeiten. Die erreichte Hochschulzugangsberechtigung ist allgemein. Von
den erworbenen Kenntnissen her besteht ein solcher Zusammenhang durchaus: Ohne beispielsweise qualifizierte Mathematikleistungen lassen sich viele Studien nicht erfolgreich durchlaufen.
Innerhalb der Qualifikationsphase findet keine Versetzung statt. Die Schüler gelangen automatisch nach dem 11. bzw. 12. Jahrgang in den 12. beziehungsweise 13. Jahrgang
. Einige Schüler treten aber freiwillig zurück, falls aufgrund von zu vielen Defizitkursen (Kursen mit weniger als fünf Punkten) oder Fehlkursen (Kursen mit null Punkten) die
Zulassung zur Abiturprüfung gefährdet sein sollte. Die Qualifikationsphase wird in vier (Kurs-)Halbjahre oder Semester eingeteilt, wobei die Klassenstufe 12 in das erste und
zweite Halbjahr und die Klassenstufe 13 in das dritte und vierte Halbjahr eingeteilt werden.
Grundkurse an der Gymnasiale Oberstufe
Grundkurse (GK) vermitteln grundlegende wissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen und führen in grundlegende Sachverhalte und Problemkomplexe eines Faches ein. Sie
werden in der Regel zwei-, drei oder vierstündig unterrichtet.
Leistungskurse an der Gymnasiale Oberstufe
Leistungskurse (LK) fungieren in der Einführungsphase als Orientierungsfächer, erst in der Qualifikationsphase als Leistungskurse. Die Orientierungsfächer in der
Einführungsphase werden von den Schülern oftmals fälschlicherweise als Leistungskurse bezeichnet. Orientierungsfächer vermitteln erweiterte Kenntnisse und
Einsichten in Inhalte, Theorien und Modelle der entsprechenden Fachwissenschaft. Auf die Fertigkeit im selbstständigen Umgang mit Arbeitsmitteln und -methoden sowie ihrer
Übertragung und Reflexion wurde ein besonderer Schwerpunkt gesetzt. Vom Grundsatz her lässt sich vieles auf andere Fächer übertragen. Leistungskurse werden in der Regel fünfstündig unterrichtet.
In vielen Bundesländern sind allerdings die Leistungskurse inzwischen abgeschafft und durch vierstündige Fächer mit erhöhten Anforderungen ersetzt worden. Dafür werden
jetzt statt zwei drei Fächer gewählt, die auf erhöhtem Niveau unterrichtet werden.
Abiturprüfung und Abiturnote
Die Abiturprüfung wird in den beiden Leistungskursen und zwei oder drei, in einem begrenzten Rahmen wählbaren, Grundkursen schriftlich oder mündlich absolviert.
Dadurch muss man in den letzten Schuljahren deutliche Schwerpunkte setzen. Die Einzelbestimmungen unterscheiden sich je nach Bundesland. Bis auf Rheinland-Pfalz
führen alle Bundesländer inzwischen ein zentrales Abitur durch oder haben es – wie Schleswig-Holstein – zumindest vor.
In die Abiturnote fließen neben 22 Grundkurs-Halbjahresleistungen auch die acht Leistungskursnoten und die vier bis fünf Abiturprüfungsnoten ein. Die Durchschnittsnote
hängt also von Leistungen ab, die im Zeitraum von zwei Jahren erbracht werden, und nicht nur von der Abschlussprüfung, die an ihr zu weniger als einem Drittel beteiligt ist.
Leistungsbewertung ]In der gymnasialen Oberstufe bilden die Grundlage für die Beurteilung der Schülerleistungen die Klausuren und sonstigen erbrachten Leistungen (Mitarbeit,
Hausarbeiten und so weiter). Das bisherige Notensystem bis zur Mittelstufe mit den Schulnoten 1 bis 6 wird spätestens in der Qualifikationsphase durch ein Punktesystem
(0 bis 15 Punkte) ersetzt, das den Noten von 1+ bis 6 entspricht und auf diese Weise detaillierte Zensuren ermöglicht. Die Punkte werden addiert und am Ende in die
Durchschnittsnote umgesetzt. Der Sinn des Punktesystems liegt neben größerer Transparenz und Gerechtigkeit vor allem in der möglichen Verwendung der exakten
Durchschnittsnote in Zulassungsverfahren der Hochschulen, um juristische Klagen abgewiesener Bewerber zu verhindern. Eine zu frühe Anwendung vor der gymnasialen
Oberstufe ist dagegen unzulässig, da Zensuren bis zur 10. Jahrgangsstufe vor allem einen pädagogischen Sinn haben.
Die Abiturprüfung ist bestanden, wenn mindestens die Durchschnittsnote 4,0 erreicht wird. Dazu werden in jedem Kurs fünf Punkte benötigt. Kursnoten unter fünf Punkten
können durch mehr Notenpunkte in anderen Kursen ausgeglichen werden, doch: Je nach Bundesland darf nur eine begrenzte Zahl an sogenannten Unterkursen (Kurse mit
einem bis vier Punkten) in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Je nach Bundesland liegt die Höchstzahl bei vier bis sechs im Grundkursbereich sowie bei zwei
im Leistungskursbereich. Ein Kurs mit null Punkten („ungenügend“) gilt als „nicht belegt“ und kann nicht eingebracht werden. Dies kann bei verpflichtenden Grundkursen zu
einem Nichtbestehen des Abiturs führen. In der Einführungsphase ist man bei zwei nicht belegten Kursen beziehungsweise mangelhaften Leistungen im Versetzungszeugnis
gezwungen, die Klasse zu wiederholen. Das Abitur kann man nicht mit mehr als zwei Unterkursen in den im Leistungskursbereich oder sechs nicht belegten Kursen im
Grundkursbereich aus den zwei Jahren der Kursphase bestehen. Weitere Bezeichnungen für einen Kurs mit null Punkten: Unterkurs, Fehlkurs, Defizit, Ausfall oder Minderleistung.
Die Punkte, die in den Kurshalbjahren gesammelt werden, werden zu der Gesamtqualifikation zusammengerechnet. Aus dieser Gesamtpunktezahl wird eine
Durchschnittsnote errechnet. Per Konvention ist festgelegt, dass der Schnitt dabei nicht besser als 1,0 sein kann, auch wenn rechnerisch die 15 Punkte 0,66 entsprächen.
Für die Umrechnung in eine Durchschnittsnote werden die erreichten Punkte durch die Anzahl der Wertungen dividiert. Beim Abitur sind dies 168 und beim Fachabitur 57. Um
anschließend die Durchschnittsnote zu errechnen geht man davon aus, dass eine glatte 2 der Note 2,0 entspricht, eine glatte 1 der Note 1,0 und so weiter. Eine 1+ entspricht
dann einer 0,66. Um eine solche Note zu erzielen zieht man die errechnete Durchschnittspunktzahl von 5,66 ab.
GYMNASIALE OBERSTUFE
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