ARBEITSAGENTUR.net

Arbeitsvermittlung - Arbeitsagentur - Beruf - Arbeitsrecht - ...

PRIVATE ARBEITSVERMITTLER FINDEN FÜR SIE IHREN TRAUMBERUF

Neueste Themen:  Entgeltersatzleistungen - Schulsystem - Sozialversicherung - Sonderurlaub - Executive Search

ARBEITSSUCHENDE

PLZ-Suche

Vermittlungsgutschein

Ihre Vorteile

Fragen + Antworten

ARBEITGEBER

Ihr Nutzen

Qualitätsstandard

ARBEITSVERMITTLER

Marketing

Ihr kostenloser Eintrag

Selbständig werden

ARBEITSAGENTUR.net

Arbeitsmarkt News

Presse

Impressum

STÄDTEAUSWAHL

  Aachen
 
Augsburg
 
Bad Pyrmont
 
Bayreuth
 
Bergisch Gladbach
 
Berlin
 
Bielefeld
 
Bochum
 
Braunschweig
 
Bremen
 
Cottbus
 
Darmstadt
 
Dortmund
 
Dresden
 
Duisburg
 
Düsseldorf
 
Eberswalde
 
Erfurt
 
Essen
 
Flensburg
 
Frankfurt
 
Fürth
 
Gera
 
Giessen
 
Gotha
 
Hamburg
 
Hannover
 
Heilbronn
 
Karlsruhe
 
Kassel
 
Koblenz
 
Köln
 
Konstanz
 
Kiel
 
Leipzig
 
Mainz
 
Mannheim
 
München
 
Nürnberg
 
Oldenburg
 
Potsdam
 
Regensburg
 
Rostock
 
Saarbrücken
 
Schweinfurt
 
Schwerin
 
Stuttgart
 
Ulm
 
Villingen-Schwenningen
 
Wiesbaden
 
Wuppertal
 
Zwickau

 

Aktualisiert: 15.08.2008












































 

GYMNASIALE OBERSTUFE

DEUTSCHE SCHULSYSTEM - SCHULARTEN - BILDUNGGRUNDSCHULE - PrimarstufeSONDERSCHULE - FOERDERSCHULE - Sekundarstufe 1HAUPTSCHULE - Sekundarstufe 110. KLASSE ABSCHLUSSPRUEFUNG - Sekundarstufe 1REALSCHULE - Sekundarstufe 1GYMNASIUM - Sekundarstufe 1GESAMTSCHULE - Sekundarstufe 1BERUFSVORBEREITUNGSJAHR - Sekundarstufe  2DUALE AUSBILDUNG - Sekundarstufe 2FACHSCHULE - Sekundarstufe 2BERUFSGRUNDBILDUNGSJAHR - Sekundarstufe 2BERUFSFACHSCHULE - Sekundarstufe 2BERUFSAUFBAUSCHULE - Sekundarstufe 2FACHOBERSCHULE - Sekundarstufe 2FACHOBERSCHULE 13 - Sekundarstufe 2GYMNASIALE OBERSCHULE - Sekundarstufe 2BERUFLICHES GYMNASIUM - Sekundarstufe 2BERUFSAKADEMIE - TertiaerbereichHOCHSCHULE - TertiaerbereichWEITERBILDUNG - Quartaerbereich


   BILDUNGSSYSTEM

   Primarstufe
     -
Sonderschule / Förderschule
     -
Grundschule

   Sekundarstufe I
     -
Sonderschule / Förderschule
     -
Hauptschule
     -
10. Klasse Abschlussprüfung
     -
Gymnasium
     -
Gesamtschule

   Sekundarstufe II
     -
Berufsvorbereitungsjahr
     -
Berufsgrundbildungsjahr
     -
Duale Ausbildung
     -
Fachschule
     -
Berufsfachschule
     -
Berufsaufbauschule
     -
Fachoberschule
     -
Fachoberschule 13
     -
Gymnasiale Oberstufe
     -
Berufliches Gymnasium

   Tertiärbereich
     -
Berufsakademie
     -
Hochschule

   Quartiärbereich
     -
Berufliche Weiterbildung

      
Bildungssystem - Schularten
 


Die gymnasiale Oberstufe umfasst die der Sekundarstufe II zugerechneten oberen Jahrgangsstufen von Gymnasium, beruflichem Gymnasium (auch: Fachgymnasium) und Gesamtschule und führt von der mittleren Reife (Fachoberschulreife/Realschulabschluss) zum Abitur (allgemeine Hochschulreife). Auch der schulische Anteil zum Erwerb der Fachhochschulreife oder des Fachabiturs kann in ihr absolviert werden.

Die beiden letzten Jahre der gymnasialen Oberstufe werden in Deutschland nach der Kultusministerkonferenz-Reform vom 7. Juli 1972 auch als Reformierte Oberstufe oder Kollegstufe (letzteres in Bayern) bezeichnet. Sie löste die gymnasiale Oberstufe der Saarbrücker Rahmenvereinbarung von 1960 ab.

In der verkürzten Form des Gymnasiums (achtjähriges Gymnasium – G8) umfasst die gymnasiale Oberstufe die Jahrgangsstufen 10 bis 12 oder 11 und 12, in der längeren Form (G9) die Jahrgangsstufen 11 bis 13. Die Jahrgangsstufe 10 wird in einigen Ländern als einjährige Einführungsphase angesehen, die größtenteils im Klassenverband stattfindet. Die Jahrgangsstufe 11 und 12 sind die zweijährige Qualifikationsphase (auch: Qualifizierungsphase), die im Kurssystem organisiert wird und an deren Ende eine abschließende Prüfung in vier oder fünf Fächern liegt.


Historische Entwicklung
Seit der schrittweise vorgenommenen Einführung ab 1972 hat die Kultusministerkonferenz (KMK) das Kurssystem mehrfach geändert. Von Anfang an bestanden Unterschiede zwischen den Bundesländern. So wurden die Leistungskurse zunächst dreifach, später doppelt gewichtet in die Bewertung eingebracht. Mathematik und Deutsch konnten teilweise, Geschichte völlig abgewählt werden. In Nordrhein -Westfalen genügte zeitweilig eine Fremdsprache und eine Prüfung in Religion konnte die Naturwissenschaft ersetzen. Die letzten Reformen zielten auf eine Stärkung der breiten Grundbildung und verminderten die Abwahlmöglichkeiten. Die Kritik richtete sich zum Beispiel gegen die Beliebigkeit der Wahlen, gegen die fehlende Rücksicht auf Notwendigkeiten des späteren Studiums oder gegen den Verlust des Klassenverbandes als Sozialisationsinstanz.

Das Kurssystem steht weiter unter starker Kritik. Es gilt als zu kompliziert und kostspielig, weil viele kleine Kurse zustandekommen. Es führt zu viel zu großer Spezialisierung in den Leistungskursen und Vorwegnahme von Universitätsstoff. Es stellt durch fehlende Grundbildung keine wirkliche allgemeine Studierfähigkeit her. Dies äußert sich in hohen Abbrecherquoten der Studierenden und der Notwendigkeit, Schulstoff im Grundstudium nachzuholen.

In allen Bundesländern wird daher die gymnasiale Oberstufe gegenwärtig reformiert. Sie unterscheidet sich inzwischen erheblich vom Ursprungsmodell und treibt immer mehr besondere Eigenarten hervor, die die Vergleichbarkeit der Bundesländer zunehmend infrage stellen. Genauere Beschreibungen befinden sich beispielsweise im Artikel über das Abitur zum jeweiligen Bundesland, siehe dazu Abschnitt Weblinks → Abitur in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland.


Gymnasiale Oberstufe - Einführungsphase
In der Einführungsphase (Orientierungsstufe) vor dem Kurssystem kann noch im Klassenverband unterrichtet werden, besonders, wenn sie in der 10. Jahrgangsstufe liegt. Es kann auch eine Mischform aus Klassenunterricht und Kursen bestehen. Lediglich bestimmte Fächer können dann in Kursen gewählt werden; in einigen Bundesländern auch bereits Leistungskurse, um ihre Arbeitsweise kennenzulernen und unter Umständen noch einmal zu wechseln.


Gymnasiale Oberstufe - Qualifikationsphase
Die Qualifikationsphase (auch: Qualifizierungsphase) wird ausschließlich im Kurssystem unterrichtet. An die Stelle der Klassen treten Kurse in den Fächern, die von allen Schülern der gleichen Jahrgangsstufe angewählt werden können. Die Schüler wählen nach bestimmten Vorgaben aus drei Aufgabenfeldern (sprachlich-künstlerisch, gesellschaftswissenschaftlich und mathematisch-naturwissenschaftlich) zwei (in manchen Bundesländern drei) Leistungskursfächer zu je fünf und etwa acht bis zehn Grundkursfächer zu je zwei oder drei Wochenstunden. Für die Wahl gibt es Mindestverpflichtungen für Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen und Naturwissenschaften. Auch Sportunterricht ist obligatorisch.

Es konnte und kann also nicht alles abgewählt werden, wie manche behaupten. Möglich ist aber eine Schwerpunktbildung nach den individuellen Interessen und Begabungen. Dies dient einer breiteren Ausschöpfung der vorhandenen Begabungsreserven, um eine höhere Qualifikation der Gesellschaft zu erreichen. Es besteht auch kein rechtlicher Zusammenhang zwischen der Wahl von Leistungskursen und den späteren Studienmöglichkeiten. Die erreichte Hochschulzugangsberechtigung ist allgemein. Von den erworbenen Kenntnissen her besteht ein solcher Zusammenhang durchaus: Ohne beispielsweise qualifizierte Mathematikleistungen lassen sich viele Studien nicht erfolgreich durchlaufen.

Innerhalb der Qualifikationsphase findet keine Versetzung statt. Die Schüler gelangen automatisch nach dem 11. bzw. 12. Jahrgang in den 12. beziehungsweise 13. Jahrgang . Einige Schüler treten aber freiwillig zurück, falls aufgrund von zu vielen Defizitkursen (Kursen mit weniger als fünf Punkten) oder Fehlkursen (Kursen mit null Punkten) die Zulassung zur Abiturprüfung gefährdet sein sollte. Die Qualifikationsphase wird in vier (Kurs-)Halbjahre oder Semester eingeteilt, wobei die Klassenstufe 12 in das erste und zweite Halbjahr und die Klassenstufe 13 in das dritte und vierte Halbjahr eingeteilt werden.


Grundkurse an der Gymnasiale Oberstufe
Grundkurse (GK) vermitteln grundlegende wissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen und führen in grundlegende Sachverhalte und Problemkomplexe eines Faches ein. Sie werden in der Regel zwei-, drei oder vierstündig unterrichtet.


Leistungskurse an der Gymnasiale Oberstufe
Leistungskurse (LK) fungieren in der Einführungsphase als Orientierungsfächer, erst in der Qualifikationsphase als Leistungskurse. Die Orientierungsfächer in der Einführungsphase werden von den Schülern oftmals fälschlicherweise als Leistungskurse bezeichnet. Orientierungsfächer vermitteln erweiterte Kenntnisse und Einsichten in Inhalte, Theorien und Modelle der entsprechenden Fachwissenschaft. Auf die Fertigkeit im selbstständigen Umgang mit Arbeitsmitteln und -methoden sowie ihrer Übertragung und Reflexion wurde ein besonderer Schwerpunkt gesetzt. Vom Grundsatz her lässt sich vieles auf andere Fächer übertragen. Leistungskurse werden in der Regel fünfstündig unterrichtet.

In vielen Bundesländern sind allerdings die Leistungskurse inzwischen abgeschafft und durch vierstündige Fächer mit erhöhten Anforderungen ersetzt worden. Dafür werden jetzt statt zwei drei Fächer gewählt, die auf erhöhtem Niveau unterrichtet werden.


Abiturprüfung und Abiturnote
Die Abiturprüfung wird in den beiden Leistungskursen und zwei oder drei, in einem begrenzten Rahmen wählbaren, Grundkursen schriftlich oder mündlich absolviert. Dadurch muss man in den letzten Schuljahren deutliche Schwerpunkte setzen. Die Einzelbestimmungen unterscheiden sich je nach Bundesland. Bis auf Rheinland-Pfalz führen alle Bundesländer inzwischen ein zentrales Abitur durch oder haben es – wie Schleswig-Holstein – zumindest vor.

In die Abiturnote fließen neben 22 Grundkurs-Halbjahresleistungen auch die acht Leistungskursnoten und die vier bis fünf Abiturprüfungsnoten ein. Die Durchschnittsnote hängt also von Leistungen ab, die im Zeitraum von zwei Jahren erbracht werden, und nicht nur von der Abschlussprüfung, die an ihr zu weniger als einem Drittel beteiligt ist.


Leistungsbewertung
]In der gymnasialen Oberstufe bilden die Grundlage für die Beurteilung der Schülerleistungen die Klausuren und sonstigen erbrachten Leistungen (Mitarbeit, Hausarbeiten und so weiter). Das bisherige Notensystem bis zur Mittelstufe mit den Schulnoten 1 bis 6 wird spätestens in der Qualifikationsphase durch ein Punktesystem (0 bis 15 Punkte) ersetzt, das den Noten von 1+ bis 6 entspricht und auf diese Weise detaillierte Zensuren ermöglicht. Die Punkte werden addiert und am Ende in die Durchschnittsnote umgesetzt. Der Sinn des Punktesystems liegt neben größerer Transparenz und Gerechtigkeit vor allem in der möglichen Verwendung der exakten Durchschnittsnote in Zulassungsverfahren der Hochschulen, um juristische Klagen abgewiesener Bewerber zu verhindern. Eine zu frühe Anwendung vor der gymnasialen Oberstufe ist dagegen unzulässig, da Zensuren bis zur 10. Jahrgangsstufe vor allem einen pädagogischen Sinn haben.

Die Abiturprüfung ist bestanden, wenn mindestens die Durchschnittsnote 4,0 erreicht wird. Dazu werden in jedem Kurs fünf Punkte benötigt. Kursnoten unter fünf Punkten können durch mehr Notenpunkte in anderen Kursen ausgeglichen werden, doch: Je nach Bundesland darf nur eine begrenzte Zahl an sogenannten Unterkursen (Kurse mit einem bis vier Punkten) in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Je nach Bundesland liegt die Höchstzahl bei vier bis sechs im Grundkursbereich sowie bei zwei im Leistungskursbereich. Ein Kurs mit null Punkten („ungenügend“) gilt als „nicht belegt“ und kann nicht eingebracht werden. Dies kann bei verpflichtenden Grundkursen zu einem Nichtbestehen des Abiturs führen. In der Einführungsphase ist man bei zwei nicht belegten Kursen beziehungsweise mangelhaften Leistungen im Versetzungszeugnis gezwungen, die Klasse zu wiederholen. Das Abitur kann man nicht mit mehr als zwei Unterkursen in den im Leistungskursbereich oder sechs nicht belegten Kursen im Grundkursbereich aus den zwei Jahren der Kursphase bestehen. Weitere Bezeichnungen für einen Kurs mit null Punkten: Unterkurs, Fehlkurs, Defizit, Ausfall oder Minderleistung.

Die Punkte, die in den Kurshalbjahren gesammelt werden, werden zu der Gesamtqualifikation zusammengerechnet. Aus dieser Gesamtpunktezahl wird eine Durchschnittsnote errechnet. Per Konvention ist festgelegt, dass der Schnitt dabei nicht besser als 1,0 sein kann, auch wenn rechnerisch die 15 Punkte 0,66 entsprächen.

Für die Umrechnung in eine Durchschnittsnote werden die erreichten Punkte durch die Anzahl der Wertungen dividiert. Beim Abitur sind dies 168 und beim Fachabitur 57. Um anschließend die Durchschnittsnote zu errechnen geht man davon aus, dass eine glatte 2 der Note 2,0 entspricht, eine glatte 1 der Note 1,0 und so weiter. Eine 1+ entspricht dann einer 0,66. Um eine solche Note zu erzielen zieht man die errechnete Durchschnittspunktzahl von 5,66 ab.

GYMNASIALE OBERSTUFE

Der Artikel über Gymnasiale Oberstufe basiert auf dem Artikel Gymnasiale Oberstufe aus der freien Enzyklopädie Wikipediaist eine Liste der Autoren verfügbar. Und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation

 

- 1-Euro-Job - Abfindung - AMS - Arbeitgeber - Arbeitsagentur - Arbeitslosengeld - Arbeitslosenversicherung - Arbeitnehmer - Arbeitslosigkeit - Arbeitsrecht-Urteile - Arbeitsvertrag - Arbeitszeitmodelle - Arge - Arbeitsmarkt - Arbeitszeit - Arbeitszeugnis - Assessment-Center - Berufe - Berufsausbildung - Berufliche Weiterbildung - Bewerbung - Bewerbungsgespräch - Duale Ausbildung - Eignungstest - Erwerbslose - Erwerbstätigkeit - Eures - Headhunter - Lebenslauf - Mindestlohn - Minijob - Private Arbeitsvermittler - Sabbatical - Stellenmarkt - Tarifvertrag - Teilzeitarbeit - Umschulung - Urlaub - Vermittlungsgutschein - Zeitarbeit - Zeugniscode -
Arbeitsagentur.de Index

www.ARBEITSAGENTUR.net - Arbeitsvermittler - Arbeitsagentur

PRIVATE
ARBEITSVERMITTLER




AUSBILDUNGSBERUFE
BERUFSINFORMATIONEN


- Automobilkaufmann -
-
Bankkaufmann -
-
Berufskraftfahrer -
-
Buchhändler -
-
Büchsenmacher -
-
Bürokaufmann -
-
Fachangestellter für Bürokommunikation -
-
Drogist -
-
Fachangestellter für Bürokommunikation -
-
Fachkraft im Fahrbetrieb -
-
Galvaniseur -
-
Gravierer -
-
Fachkraft für Hafenlogistik -
-
Immobilienkaufmann -
-
Industriekaufmann -
-
Industriemechaniker -
-
Investmentfondkaufmann -  
-
Justizfachangestellte -
-
Kaufmann für Bürokommunikation -
-
Kaufmann im Einzelhandel -
-
Kaufmann im Gesundheitswesen -
-
Kaufmann im Gross- und Aussenhandel -
-
Fachkraft für Lagerlogistik -
-
Kaufmann im Luftverkehr -
-
Luftverkehrskaufmann -
-
Kaufmann für Marketingkommunikation -
-
Kaufmann für Medien -
-
Medienkaufmann -
-
Musikalienhändler -
-
Pharmazeutisch Kaufmännischer Angestellter -
-
Reiseverkehrskaufmann -
-
Rechtsanwaltfachangestellter -
-
Rechtsanwalt- und Notarfachangestellte -
-
Schneidwerkzeugmechaniker -
-
Servicefahrer -
-
Schiffahrtskaufmann -
-
Sozialversicherungsangestellter -
-
Speditionskaufmann -
-
Sport- und Fitnesskaufmann -
-
Steuerfachangestellter -
-
Kaufmann im Tourismus -
-
Veranstaltungskaufmann -
-
Versicherungskaufmann -
-
Kaufmann für Verkehrsservice -
-
Verkäufer -
-
Verwaltungsfachangestellter -
-
Werkzeugmechaniker -
-
Zerspannungsmechaniker -


Berufsausbildung - Berufsbilder
Bildungssystem