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GYMNASIUM
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Ein Gymnasium (latinisierte Form des griechischen γυμνάσιον, Gymnásion) ist eine
weiterführende Schule und ein Bildungsgang im gegliederten Schulsystem Deutschlands, der „Schülerinnen und Schülern eine vertiefte allgemeine Bildung“[1] vermittelt. Der Beginn und
die Länge der Ausbildung in einem Gymnasium hängt vom jeweiligen Schulsystem ab.
In der Bundesrepublik Deutschland besteht das Gymnasium im Rahmen des dreigliedrigen
Schulsystems, wenn die Sonder- bzw. Förderschulen außer Betracht gelassen werden. Andere Schulformen (zum Beispiel Berufskollegs) benutzen die Bezeichnung „Gymnasiale
Oberstufe“. Mit der Bezeichnung „Höhere Schule“ war früher ausschließlich das Gymnasium gemeint; heute schließt die umgangssprachliche Bezeichnung auch andere Schulformen ein. Ein
Gymnasium für Mädchen hieß früher Lyzeum.
In Deutschland beginnt das Gymnasium in den meisten Bundesländern mit der Klasse 5 (Sexta), in Berlin und Brandenburg nach Beendigung der
sechsjährigen Grundschule. In Mecklenburg-Vorpommern besuchen die Schüler seit 2006 gemeinsam in der 5. und 6. Klasse die Regionale Schule. In Niedersachsen existierte seit Mitte der
1970er Jahre bis zum 1. August 2004 eine Orientierungsstufe in Klasse 5 und 6 für alle Schüler. Die Gymnasien begannen in dieser Zeit erst mit Klasse 7.
Die reguläre Dauer der Ausbildung an einem
Gymnasium bis zum Abitur betrug in der Regel neun Schuljahre (Abschluss: 13. Jahrgangsstufe). In Sachsen und Thüringen blieb es
auch nach dem Beitritt zur Bundesrepublik bei acht Schuljahren, also Abschluss nach Jahrgangsstufe 12. Seit 2004 stellen alle Bundesländer auf das achtjährige Gymnasium
(Abitur in der 12. Klasse; verkürzter Bildungsgang – G8) um. In Rheinland-Pfalz gibt es seit dem Abiturjahrgang 2002 nach einer verkürzten Schulzeit das Abitur nach zwölfeinhalb Jahren Gesamtschulzeit.
Die Lehrpläne bzw. Rahmenpläne für die Gymnasien der Kultusministerien legen in einigen Bundesländern grundsätzliche Ausbildungsinhalte und ihre Platzierung im
Curriculum nach definierten Zweigrichtungen fest. In anderen Bundesländern sind die traditionellen Zweige durch Wahlmöglichkeiten der Schüler abgeschafft.
Je nach Schulfinanzierung oder Personalaufwandsträger wird zwischen staatlichen, kommunalen und privaten (auch kirchlichen) Gymnasien unterschieden. Von den
privaten beziehungsweise kirchlichen Gymnasien führen staatlich anerkannte als auch staatlich genehmigte zur Abiturprüfung. Aufgrund der Schulfinanzierungsgesetze
werden aber alle privaten Gymnasien zu etwa 65 bis 85 Prozent aus öffentlichen Geldern finanziert.
Struktur von Gymnasien Nach den Fachprofilen unterscheidet man traditionell das:
- Humanistische Gymnasium (HG) mit Schwerpunkt bei den alten Sprachen (Latein, Altgriechisch). Das Interesse am altsprachlichen Unterricht nimmt gegenwärtig wieder
zu, Lehrkräfte unterrichten teils fachfremd (FAZ, 21. April 2006). Neusprachliche Gymnasium (NG) mit Schwerpunkt bei den neuen Sprachen (früher
auch Athenäum genannt) – siehe auch zweisprachiger Unterricht. Manchmal auch je nach erster Fremdsprache mit NGE (Englisch), NGL (Latein) oder NGF (Französisch) abgekürzt.
- Mathematisch-naturwissenschaftliche Gymnasium (MNG, früher: Realoberschule oder Oberrealschule, in Österreich Realgymnasium, in Bayern seit 2003:
- Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium (NTG), da Mathematik in allen Fachprofilen gleich intensiv unterrichtet wird).
Häufig sind das mathematisch-naturwissenschaftliche und neusprachliche Profil kombiniert. In manchen Bundesländern (zum Beispiel Nordrhein-Westfalen) ist diese
Unterteilung offiziell aufgehoben und lebt höchstens insoweit fort, als einige Traditionsschulen im Rahmen der allgemeinverbindlichen Regelungen ein eigenes
Profil pflegen, zum Beispiel nur Latein als erste Fremdsprache anbieten. In anderen Bundesländern werden die Fachprofile durch unterschiedliche Stundentafeln mit Leben
gefüllt. In Bayern sind humanistisches und neusprachliches Gymnasium zum Sprachlichen Gymnasium zusammengefasst.
Spezielle Profile haben das:
- Europäische Gymnasium mit Schwerpunkt auf Sprachen, drei Fremdsprachen werden gelehrt, eine vierte ist als Wahlpflichtfach möglich
- Musisches Gymnasium (MuG) mit Schwerpunkt auf Deutsch, Kunst und Musik mit einem Pflichtinstrument - Musikgymnasium - Sportgymnasium - Sozialwissenschaftliche Gymnasium (SWG)
- Wirtschaftsgymnasium (WG) mit Schwerpunkt auf den Fächern BWL und Sprachen - Ernährungswissenschaftliche Gymnasium mit Schwerpunkt in den Fächern Chemie und Biologie - Technische Gymnasium
- Wirtschaftswissenschaftliche Gymnasium (WWG) - Gymnasien mit dem Abschluss International Baccalaureate - Gymnasium Laucha an der Unstrut (Schwerpunkt Luft-/Raumfahrt)
- Berufliche Gymnasien (zum Beispiel Technisches Gymnasium, Wirtschaftsgymnasium, Ernährungswissenschaftliches Gymnasium, Agrarwissenschaftliches Gymnasium, Biotechnologisches Gymnasium etc.).
Gymnasiale Oberstufe des Zweiten Bildungsweges: Abendgymnasium und Kolleg Im Gegensatz zum Unterricht in den Gymnasien sind die Fachoberschule mit dem
Abschluss der Fachhochschulreife und die Berufsoberschule mit dem Abschluss der Allgemeinen Hochschulreife praxisnäher und stärker berufsbezogen.
Gymnasium - Gliederung
Der gymnasiale Bildungsgang gliedert sich nach dem klassischen Modell (G9) in
Sekundarstufe - (Klassen 5/7–10) und Sekundarstufe - oder Oberstufe (Klassen 11–12 oder 11–13, je nach Dauer der
Schulzeit), oft als Reformierte Oberstufe Mit der Einführung des achtjährigen gymnasialen Ausbildungsganges (G8) in allen Bundesländern ändert sich in mehreren Ländern die Gliederung in
Sekundarstufe - (Klassen 5–9) und Sekundarstufe - (Klassen 10–12) Die Klassen 5–6 haben in manchen Bundesländern als Orientierungsstufe einen
Sonderstatus, der den Wechsel zwischen verschiedenen Schulformen erleichtern soll. Da aber beim Modell G8 die zweite Fremdsprache am Gymnasium bereits in der
Klassenstufe 6 einsetzt, wird dieser Wechsel zukünftig nicht mehr hin zum Gymnasium funktionieren.
Nach überwiegender Nomenklatur gliedert sich die Sekundarstufe in
Unterstufe (Klassen 5–7, demnächst 5/6) und Mittelstufe (Klassen 8–10, demnächst 7–9) In Österreich unterscheidet man ebenfalls nur Unterstufe (5–8) und Oberstufe (9–12). In
Hessen dagegen heißen in offiziellen Texten die Klassen 5–10 Mittelstufe, da der Begriff Unterstufe als deutsche Übersetzung von „Primarstufe“ angesehen wird. In
Hamburg erstreckt sich die Unterstufe traditionell auf die 5. und 6. Klasse, daran schließt sich die Mittelstufe an.
Wer die 10. Klasse (bzw. 9. bei G8) des Gymnasiums erfolgreich abschließt, erwirbt in einigen Bundesländern neben der Berechtigung zum Besuch der Oberstufe
(Oberstufenreife) auch den mittleren Schulabschluss der Realschule (mittlere Reife) ohne weitere Abschlussprüfung, in anderen Bundesländern muss dafür eine
Externenprüfung an einer Realschule abgelegt werden.
Mit Beginn des Schuljahres 2006/2007 wird in Nordrhein-Westfalen am Ende der
Mittelstufe eine zentrale Abschlussprüfung stattfinden mit schriftlichen Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache.
Die Sekundarstufe bildet die gymnasiale Oberstufe; sie ist häufig als Kurssystem ausgestaltet.
Die Oberstufe enthält neben der 11. Klasse auch die Kollegstufe, in der die Schüler ihre
Schwerpunkte auf ein Haupt- und ein Nebenfach legen können. Diese beiden Fächer werden auch mit besonderem Augenmerk in der Abiturprüfung abgefragt. Hauptvorteil
der Schwerpunktsetzung ist für die meisten Schüler die Abwahl einer Fremdsprache oder einer Naturwissenschaft. In Rheinland-Pfalz nennt man die Oberstufe Mainzer
Studien-Stufe, in der als Besonderheit die Leistungskurse schon ab Klasse 11 beginnen und ab 11/2 ins Abitur eingehen. Es gibt hier drei Leistungskurse von denen
einer zum Abitur hin auf Grundkurs abgestuft wird.
Bezeichnungen der Jahrgangsstufen in Gymnasien An den deutschen Gymnasien wurden traditionell die Jahrgangsstufen 5 bis 13 (bzw. 12
) des Gymnasiums mit absteigenden lateinischen Zahlwörtern bezeichnet, wobei von der Abschlussklasse aus gezählt wurde.
- Sexta (unterste Jahrgangsstufe = 5) - Quinta - Quarta
- Tertia (später: Untertertia und Obertertia) - Sekunda (später: Untersekunda und Obersekunda) - Prima (Unterprima und Oberprima) (letzte Jahrgangsstufe = 13)
Gymnasium - Zulassung
In den meisten Bundesländern entscheiden die Eltern über den Besuch der weiterführenden Schule. Selten wird die Grundschulempfehlung verpflichtend gemacht,
was vor dem Hintergrund der Ergebnisse der IGLU-Studie auch wenig sinnvoll wäre: Etwa die Hälfte der Empfehlungen bilden sich in den späteren Abschlüssen nicht ab.
Eltern entscheiden sich häufig gegen die Grundschulempfehlung (30 Prozent senden ihre Kinder an eine höheren Schulform, 15 Prozent auf eine niedrigere Schulform).
Eltern, die sich gegen die Empfehlung richten, haben meist recht (siehe Gutachten des DIPF zur Oriertierungsstufe in Niedersachsen sowie die Zahlen aus den
Gesamtschulen). Aber selbst wenn sich die Eltern an die Empfehlung halten, ist der zukünftige Lernweg nicht gesichert, was an den Zahlen zur Abschulung und zum
Sitzenbleiben deutlich wird. (Siehe auch: Lehrerempfehlung)
GYMNASIUM
Der Artikel über Gymnasium basiert auf dem Artikel Gymnasium aus der freien Enzyklopädie Wikipedia. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. Und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation
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