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FACHHOCHSCHULE - FH
Die
Fachhochschule ist eine Hochschulform, die Lehre und Forschung auf wissenschaftlicher Grundlage mi
t anwendungsorientiertem Schwerpunkt betreibt. Fachhochschulen führen zunehmend die Bezeichnungen Hochschule oder
Hochschule für Angewandte Wissenschaften, kurz HS oder HAW, sowie die englischsprachigen Bezeichnungen University oder University of Applied Sciences.
Das Studienangebot von
Fachhochschulen erstreckt sich über natur-, sozial-, wirtschaftswissenschaftliche, technische und künstlerische Studiengänge. Im Zuge des Bologna-Prozesses bieten auch die
Fachhochschulen gestufte Bachelor- und Master-Abschlüsse in akkreditierten Studiengängen an.
Hochschule – University Seit einigen Jahren verwenden
Fachhochschulen zusätzlich die englische Bezeichnung University of Applied Sciences oder University. Außerdem werden deutschsprachige Bezeichnungen wie
Hochschule oder Hochschule für Angewandte Wissenschaften verwendet. Die Namensgebung erfolgt dabei in Zusammenarbeit der Hochschule mit dem Bundesland.
Dieses hat die nötige Gesetzgebungskompetenz.
Die englischsprachige Bezeichnung University wird der unterschiedlichen Struktur der
angloamerikanisch geprägten Bildungssysteme gerecht. In diesen werden Einrichtungen des tertiären Bildungsbereichs, die postgraduale Abschlüsse verleihen,
als Universities bezeichnet. Die High School als wörtliche Übersetzung des Begriffs Hochschule ist dagegen dem Schulbereich zuzuordnen.
Der Begriff „wissenschaftliche Hochschule“, mit dem bisher die Hochschulen mit Promotionsrecht als formale Abgrenzung zu den Fachhochschulen gemeint waren, wird
im hochschulpolitischen Sprachgebrauch überwiegend nicht mehr benutzt, da dies fälschlicherweise implizieren könnte, dass es auch „un-wissenschaftliche“ Hochschulen gäbe.
Vorraussetzungen zur Fachhochschule Das Studium an einer Fachhochschule setzt heute in der Regel die Fachhochschulreife voraus.
An den Fachhochschulen besteht auch die Möglichkeit, mit Realschulabschluss und entsprechender beruflicher Vorbildung oder mit einem Meistertitel (mit guten bis sehr
guten Noten) ein fachspezifisches Studium aufzunehmen.
Hinzu kommt häufig, je nach Studiengang, der Nachweis eines fachbezogenen
Vorpraktikums, einer fachspezifischen Berufsausbildung oder eines einjähriges Fachpraktikums, z.B. im Rahmen der 11. Klasse einer Fachoberschule.
Die besonderen Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung (FHöV) sind in der Regel nur für Beamtenanwärter des gehobenen Dienstes zugänglich, allerdings haben sich
einige für alle Studienbewerber geöffnet (z.B. Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg).
Diplomstudiengänge
Das bisherige Diplomstudium kann mit dem akademischen Grad „Diplom (FH)“ in der Regelstudienzeit von 8 Semestern absolviert werden. In Ausnahmefällen sind auch
Regelstudienzeiten von 7 oder 6 Semestern möglich.
Je nach Bundesland sind im Studium meist ein oder zwei Praxissemester als
Voraussetzung für einen Diplom-Abschluss enthalten, abhängig von der Anerkennung zuvor erbrachter beruflicher Vorbildung und Leistungen, um so betriebliche Abläufe in
der Praxis kennenzulernen oder/und auch, um in einem Unternehmen oder einer Behörde seine Diplomarbeit erarbeiten zu können. Das zweite Praxissemester ist
meistens obligatorisch und wird nur in besonderen Ausnahmefällen erlassen.
Im Rahmen von Gesamthochschulmodellen (Nordrhein-Westfalen, Hessen) gibt es
gestufte Studiengänge, in dessen Rahmen die fachgebundene Hochschulreife erworben werden kann, um mit einem Diplom II-Abschluss abzuschließen.
Bachelor und Masterstudiengänge
Nach § 19 Hochschulrahmengesetz (HRG) können seit 1998 gestufte Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor und Master eingeführt werden. Diese müssen an allen
Hochschulen zur Qualitätssicherung bei unabhängigen Akkreditierungsagenturen akkreditiert werden. Im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens werden die
Studiengänge auf fachlich-inhaltliche Mindeststandards und Berufsrelevanz geprüft. Zwischenzeitlich wurden „Ländergemeinsame Strukturvorgaben gemäß § 9 Abs. 2
HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen“ von der Kultusministerkonferenz beschlossen. Die Anforderungen sind dabei für alle
Hochschularten gleich und es erfolgt keine Differenzierung nach der Hochschulart für Studiengänge, Regelstudienzeit oder Abschlussbezeichnungen.
Die Regelstudienzeit beträgt für alle Hochschularten in einem Bachelor-Studiengang 6 bis 8 Semester, für einen Master-Studiengang 2 bis 4 Semester. Der
Masterstudiengang ist überwiegend als konsekutiver Studiengang auf einen passenden Bachelorstudiengang abgestimmt, die Regelstudienzeit beträgt dann insgesamt 10 Semester.
Abschlüsse an der Fachhochschule Anfang der 1970er Jahre verliehen die Fachhochschulen ihren Absolventen beispielsweise die akademischen Grade Ing. (grad.) oder Betriebswirt (grad.).
Seit der Umsetzung des Hochschulrahmengesetzes von 1976 in den 1980er Jahren erhalten die Fachhochschulabsolventen als akademischen Grad das Diplom mit
Angabe der Fachrichtung, beispielsweise Diplom-Ingenieur, -Kaufmann oder -Betriebswirt. Die Verleihung erfolgte teilweise mit dem Zusatz „FH“, beispielsweise
Diplom-Ingenieur (FH), seit 1987 in allen Bundesländern.
Im Zuge der Umstrukturierung der Hochschulen im Rahmen des Bologna-Prozesses
werden heute zunehmend die akademischen Grade Bachelor und Master in akkreditierten Studiengängen verliehen.
Promotion an der Fachhochschule
Fachhochschulen haben kein eigenes Promotions- und auch kein Habilitationsrecht. Die Promotion dient dabei dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit.
Fachhochschulabsolventen können jedoch grundsätzlich an einer Universität promovieren und habilitieren. Fachhochschulprofessoren können bei Promotionen an
Universitäten in den meisten Bundesländern als Betreuer, Gutachter und Prüfer agieren. Die jeweiligen Promotionsverfahren sind länder- und universitätsspezifisch.
Die früheren Diplomabsolventen von Fachhochschulen werden nur in besonders qualifizierten Fällen als Ausnahmefall zur Promotion zugelassen, ebenso wie
Bachelorabsolventen aller Hochschularten. Dabei sind in der Regel vorab Eignungsprüfungen zu bestehen und zusätzliche Studienleistungen zu erbringen, die mehrere Semester umfassen können.
Der Masterabschluss einer Fachhochschule unterscheidet sich nicht von dem einer Universität und ermöglicht als Regelvoraussetzung grundsätzlich die
Promotionszulassung an einer Universität ohne zusätzliche Voraussetzungen.
Forschung an Fachhochschulen
Fachhochschulen wurden ursprünglich als reine Lehreinrichtungen konzipiert, so dass Forschung in den Hochschulgesetzen zunächst nicht vorgesehen war. Dies hat sich
jedoch seit den 80er und 90er Jahren geändert. Inzwischen ist der Forschungsauftrag für Fachhochschulen in jedem Landeshochschulgesetz verankert.
Der Forschungsauftrag richtet sich jedoch - anders als an den Universitäten - nicht an jeden Professor, sondern an die Hochschule insgesamt. Die Professoren haben die
Wahl, ihr volles Lehrdeputat (in den meisten Bundesländern 18 Semesterwochenstunden, SWS) zu erfüllen oder Forschungsprojekte einzuwerben und
das Deputat entsprechend zu reduzieren. In einigen Bundesländern, wie Baden-Württemberg, kann diese "Deputatsumwidmung" bis zu 9 SWS betragen, womit die
Fachhochschulprofessoren im Ergebnis das gleiche Deputat hätten wie Universitätskollegen. In der Praxis ist eine solche Umwidmung jedoch nicht immer
einfach, da sich für die Dauer eines Forschungsprojektes nicht immer Ersatzdozenten (Kollegen oder Lehrbeauftragte) finden. Forschungsinteressierte
Fachhochschulprofessoren führen deshalb ihre Projekte oft zusätzlich zum vollen Deputat aus.
In den Bereichen apparative Ausstattung (Großgeräte) und technisches Personal (auch
durch das Fehlen des akademischen Mittelbaus und des bisher nicht vorhandenen Promotionsrechts) sind die Fachhochschulen noch schlechter gestellt als die etablierten
Universitäten (dies gilt allerdings nicht für die Ausstattung der Räumlichkeiten für Lehre, wo die Fachhochschulen meist sehr gut ausgestattet sind). Somit ist in vielen
Wissenschaftsgebieten die Forschungsarbeit nicht so intensiv möglich, wie sie an Universitäten betrieben wird. Viele Fachhochschulen konzentrieren sich daher auf
wenige, dafür aber leistungsstarke Forschungsschwerpunkte. Diese werden bei dauerhaft angelegten Forschungsaktivitäten in Form von Instituten auf Hochschul-,
Fakultäts- oder Fachbereichsebene operationalisiert. Schätzungsweise beteiligen sich rund 20 % der Fachhochschulprofessoren an der Forschung (die Zahl variiert von
Hochschule zu Hochschule und Bundesland zu Bundesland erheblich); dazu kommen jedoch noch rund weitere 30 %, die in Nebentätigkeit direkte Forschungs- und
Entwicklungsaufträge für die Industrie abwickeln bzw. auf innovativen Feldern beratend tätig sind.
Die Fachhochschulen sind aufgrund ihres anwendungsorientierten wissenschaftlichen
Ansatzes als Forschungspartner für innovative kleine, mittlere und zum Teil auch große Unternehmen interessant und auf diesem Gebiet erfolgreich. Projekte wurden und
werden u.a. durch Programme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt; (vgl. Potenzialstudie "Forschungslandkarte Fachhochschulen",
Endbericht, Fraunhofer Institut Systemtechnik und Innovationsforschung, Bonn/Berlin 2004). Auch einige Bundesländer (Baden-Württemberg, Niedersachsen, Saarland,
Nordrhein-Westfalen) führen oder führten eigene Förderprogramme für die Fachhochschulen durch. Daneben partizipieren die Fachhochschulen auch an großen
Bundes- und EU-Verbundprojekten. Lediglich die DFG, die eine der wichtigsten Mittelgeber der universitären Forschung ist, spielt bei den Fachhochschulen bislang
keine große Rolle. Dies liegt u.a. daran, dass die DFG überwiegend die Grundlagenforschung fördert, die wiederum an den Fachhochschulen sehr selten
anzutreffen ist. Außerdem sind die Fachhochschulen bislang keine Mitgliedshochschulen der DFG.
Die Felder, auf denen die Fachhochschulen in der Forschung in den letzten Jahren
besonders erfolgreich waren, sind u.a. Automatisierungstechnik, Biotechnologie, Energietechnik und Energiewirtschaft, Fahrzeugtechnik, Medizinische Informatik,
Medizintechnik, Mikro- und Nanotechnologie, Robotik, Softwaretechnologie, Verfahrenstechnik (einschl. Umwelttechnik), Werkstoffwissenschaften sowie die
angewandten Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. Daneben zeichnen sich einige Fachhochschulen auch durch sehr intensive Forschungstätigkeiten auf Gebieten aus,
die an deutschen Universitäten kaum oder gar nicht behandelt werden, z.B. Gießereitechnik an der Hochschule Aalen, Radiometrie an der Hochschule Ravensburg
-Weingarten oder Musikinstrumentenbau an der Westsächsischen Hochschule Zwickau.
Im Zuge der Umsetzung des Bologna-Prozesses, insbesondere der Einführung von
Masterstudiengängen, wird Forschung an Fachhochschulen eine zunehmende Bedeutung gewinnen, da Masterabschlüsse mit aktuellen wissenschaftlichen Fragestellungen gekoppelt sein müssen.
Anerkennung in Politik, Wirtschaft und Öffentlichem Dienst Um im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben, forderte die deutsche
Wirtschaft bereits in den 1960er Jahren nach besser qualifizierten Mitarbeitern, die praktische Aufgaben auf der Basis einer akademischen Ausbildung schnell und
erfolgreich lösen können sollten. Auch war die Frage der Anerkennung der Abschlüsse innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vor allem für die damaligen
Ingenieurschulabsolventen ungeklärt, da die Ingenieursausbildung in den meisten damaligen EWG-Staaten nur auf Hochschulebene erfolgte.
Doch die durch das Hochschulrahmengesetz von 1976 für die Gleichstellung der Fachhochschulen vorgegebene Frist von zwei Jahren wurde erheblich überschritten,
weil Kompetenzen in der Bildungspolitik von den Ländern auf den Bund übertragen werden mussten (u.a. aus Opposition zur damaligen Bundesregierung vor allem in
Baden-Württemberg unter Hans Filbinger und in Bayern unter Franz Josef Strauß).
Es dauerte überdies sehr lange, bis das Diplom (FH) allgemein anerkannt war und
nicht mehr von Absolventen der Universitäten und Technischen Hochschulen in Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Industrie, der Presse und anderen Medien massiv diskriminiert wurde.
Heute sind Fachhochschulabsolventen aufgrund ihrer anwendungsorientierten wissenschaftlichen Qualifikation für innovative Unternehmen aller Größen interessant.
Sie bringen innovatives Potential in die Hochschullandschaft, wie z.B. die Fachhochschule für Wirtschaft in Berlin, die anwendungsorientierte Studiengänge der
Fachhochschule und duale Studiengänge der Berufsakademie gleichermaßen anbietet.
Studiengänge zum Bachelor an Fachhochschulen und Universitäten führen zur
Laufbahnbefähigung zum gehobenen Dienst, genauso wie die bisherigen Diplomstudiengänge an Fachhochschulen. Bei erfolgreichem Abschluss eines Master
-Studienganges an einer Universität oder Fachhochschule erwerben die Absolventen die Zugangsberechtigung zum höheren Dienst.
Die Zuordnung der Hochschulabschlüsse zu den Laufbahnen des öffentlichen Dienstes erfolgt nach den §§ 13 ff. Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG), allgemein nach der
Richtlinie 89/48/EWG vom 21. Dezember 1988 des Rates der Europäischen Gemeinschaften und aufgrund eines erfolgreichen Verfahrens der Akkreditierung eines
Studienganges. § 13 Abs. 3 Satz 2 BRRG lautet: „Die Bildungsvoraussetzungen müssen geeignet sein, in Verbindung mit der für die Laufbahn vorgeschriebenen
berufspraktischen Ausbildung oder Tätigkeit die Anforderungen der Befähigung für die Laufbahn zu erfüllen.“.
Zu beachten sind die Vereinbarung „Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen“ (Beschlüsse der Innenministerkonferenz
und Kultusministerkonferenz von 2007 und deren Vorgänger im Jahr 2002) und die „Eckpunkte für die gegenseitige Anerkennung von Bachelor- und Masterabschlüssen in
Studiengängen, mit denen die Bildungsvoraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden“.
FACHHOCHSCHULE - FH
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