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UNIVERSITÄT - UNI
Universitäten
(verkürzt vom lateinischen universitas magistrorum et scholarium, Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden) sind wissenschaftliche Hochschulen, die
die Wissenschaften in Forschung, Lehre, Studium und Ausbildung vertreten, in systematischer Ordnung lehren sowie
Bildungsinhalte und Berufsqualifikationen mit den jeweils höchsten Ansprüchen ihres Geltungsbereichs ihren Studenten vermitteln sollen.
Charakteristika und Aufgaben der
Universität Prägend für den Begriff der Universität sind seit dem europäischen Mittelalter die Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden (universitas magistrorum et
scholarium), das Recht zur Selbstverwaltung mit der Möglichkeit der eigenständigen Erstellung und Ausführung von Studienplänen und Forschungsvorhaben (Akademische
Freiheit) sowie das Privileg der Verleihung öffentlich anerkannter akademischer Grade (zum Beispiel Diplom oder Doktorgrad).
Die Universitäten im deutschen Sprachraum bieten Ausbildungsgänge nach ISCED, dem UNESCO-System zur Klassifizierung von Ausbildungssystemen, in den Leveln 5
und 6. Sie gehören zum tertiären Bildungsbereich.
Die ersten Universitäten in Europa entstanden im hohen Mittelalter (siehe Geschichte).
Mit dem Aufkommen der Universitäten wurde das Wissensmonopol der Klöster durchbrochen. Dennoch blieb die universitäre Lehre vor allem in Mittel- und Nordeuropa
noch bis über den Beginn der Neuzeit hinaus von den geistlichen Orden und dem Klerus dominiert.
Seit der Einrichtung der Berliner Universität im Jahre 1810 (nennt sich seit 1949
Humboldt-Universität) setzte sich auch international das Humboldtsche Modell der Einheit von Forschung und Lehre durch, das besagt, dass die Lehrkräfte zusätzlich zu
ihrer Lehrtätigkeit auch Forschung betreiben sollen, damit das hohe Niveau der Lehre erhalten bleibt und den Studenten wissenschaftliche Qualifikationen besser vermittelt werden können.
Im Gegensatz zu anderen Hochschulen zeichnen sich die Universitäten durch einen breiten Fächerkanon aus. Typisch sind die klassischen, schon im Mittelalter
eingeführten Fakultäten für Philosophie (Geisteswissenschaften, heute auch die philologischen und historischen Fächer), Medizin, Theologie und Rechtswissenschaften
. Dazu kommen die Naturwissenschaften – die bis in die Renaissance als ein Teilgebiet der Philosophie gelehrt wurden, ebenso wie die Mathematik – sowie die
Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und weitere Arbeitsgebiete.
Andere Hochschulen, die nicht die Bezeichnung „Universität“ führen, beschränken sich
dagegen auf Themengebiete wie Technik und Kunst oder gar nur auf einzelne Fächer wie Medizin und Tiermedizin.
Technische Universitäten bieten zwar eine breite Auswahl an Fächern an, haben aber einen Schwerpunkt in den Ingenieurwissenschaften. Die früheren Hochschulen für
Agrarwissenschaft und Forstwissenschaft wurden in der Regel mit klassischen Universitäten zusammengelegt, so dass diese Ingenieurstudiengänge heute an Universitäten angeboten werden.
Kunsthochschulen sind künstlerische und künstlerisch-wissenschaftliche Hochschulen, die den Universitäten gleichgestellt sind. Darunter fallen neben den Kunsthochschulen
im engeren Sinn, deren Fachbereiche die bildende Kunst, die visuelle Kommunikation und die Architektur umfassen, auch die Musikhochschulen, Hochschulen für Schauspielkunst und Filmhochschulen.
Teilweise werden auch Sporthochschulen wie die Deutsche Sporthochschule Köln als "Sportuniversitäten" bezeichnet.
Das Konzept der Gesamthochschule, das an mehreren Studienorten in Nordrhein-Westfalen und in Kassel (Hessen) umgesetzt worden war, sah eine Integration der
Fachhochschul- und Universitäts-Studiengänge vor, ist aber zurzeit ein Auslaufmodell. Letzte Immatrikulationen waren zum Wintersemester 2005/2006 in Nordrhein-Westfalen
möglich. Im Hochschulgesetz von Hessen ist als Zugangsvoraussetzung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an Universitäten eine Immatrikulation mit Abitur
oder Fachhochschulreife vorgesehen.
Einzigartig, zumindest für Deutschland, ist das Prinzip der FernUniversität Hagen, die
ein Studium mit Hilfe von schriftlich an den Wohnort der Studenten zugestelltem Unterrichtsmaterial anbietet (im Gegensatz zur Präsenzuniversität). Dieses Angebot
wird meist von Studenten genutzt, die bereits ein Studium absolviert haben, die Familie oder Kinder haben oder schon im Berufsleben stehen. Auch Strafgefangene können an
der FernUniversität studieren.
Es gibt in Deutschland zwei Universitäten der Bundeswehr (UniBw), eine in München
und eine in Hamburg. Der Großteil aller Offizieranwärter der Bundeswehr studiert an einer dieser Universitäten, die nahezu die gesamte Bandbreite der bei der
Bundeswehr benötigten Studienrichtungen abdecken können. Das sind vor allem technische, aber auch wirtschafts- und organisationswissenschaftliche Fächer sowie
Pädagogik. An diesen Universitäten können auch Fachhochschulabschlüsse erworben werden. Die Offizieranwärter, die Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin oder Pharmazie
studieren, besuchen reguläre zivile Universitäten. (siehe auch Geschichte der ehemaligen Offiziershochschule der DDR)
Für Deutschland neu ist auch das Konzept der Stiftungsuniversität, das bis 2005 an drei Universitäten in Niedersachsen (Göttingen, Lüneburg, Hildesheim) zumindest
teilweise umgesetzt wurde. Grundgedanke ist dabei, der Universität ein Stiftungskapital zur Verfügung zu stellen, aus dessen Erträgen sich die Universität finanziert. Dies soll
die Universitäten von staatlichen Zwängen befreien und flexibler in ihren Entscheidungen machen. Traditionell existiert dieses Modell bereits in den Vereinigten
Staaten von Amerika. Die bekanntesten Universitäten verfügen dort über ein sehr großes Stiftungskapital, das vor allem aus eigenen Wirtschaftserträgen und
Erbschaften sowie privaten Schenkungen resultiert.
Zunehmend werden aber auch in Deutschland Privatuniversitäten gegründet. Kleinere
Stiftungs- und Privatuniversitäten, wie sie traditionell im anglo-amerikanischen Raum existieren, haben gelegentlich mit dem Problem zu kämpfen, finanziell in zu starke
Abhängigkeit von einem bestimmten Sponsor zu geraten. Zudem bilden die Studiengebühren eine weitere Finanzierungsquelle in erheblicher Höhe, was zu einer
finanziellen Auslese unter den Studieninteressierten führen kann.
Bürgeruniversitäten und Kinderuniversitäten sind zeitlich begrenzte Veranstaltungen,
die der Öffentlichkeitsarbeit einer Universität zuzurechnen sind. Sie sollen den Universitätsbetrieb für Kinder beziehungsweise Nicht-Akademiker transparent machen
und für die Anliegen der Universitäten werben.
Die German University in Cairo (GUC) in Kairo/Ägypten ist das zurzeit weltweit größte
von Deutschland unterstützte Projekt im Bildungsbereich. Zu Auslandsaktivitäten Deutschlands auf diesem Gebiet siehe auch Chinesisch-Deutsches Hochschulkolleg.
Fachhochschulen vermitteln eine akademische Ausbildung auf wissenschaftlicher Basis mit einem ausgeprägteren Bezug zur beruflichen Praxis. Die Fachhochschulen
bieten vor allem technische, wirtschaftswissenschaftliche und sozialwissenschaftliche Studiengänge an. Sie haben (noch) kein eigenständiges Promotionsrecht, sondern
müssen derzeit noch mit einer Universität kooperieren, um ihre Absolventen mit Diplom- oder Masterabschlüssen zu promovieren.
Berufsakademien sind keine Hochschulen, gehören aber gleichwohl zum tertiären Bildungsbereich.
Historisch werden auch mittelalterliche Bildungseinrichtungen in außereuropäischen
Ländern (in Afrika und Asien, dabei vor allem im islamischen Raum) als Universitäten bezeichnet, die nicht alle Merkmale einer europäischen Universität erfüllen (siehe auch
Madrasa). Dabei ist vor allem die Verleihung akademischer Grade als speziell europäische Erfindung zu betrachten.
Bildungseinrichtungen der Antike, so zum Beispiel im antiken Ägypten, Griechenland oder im Römischen Reich werden in der Regel nicht als Universitäten bezeichnet.
Struktur der Universität In Deutschland sind die meisten Universitäten heute als rechtsfähige öffentlich
-rechtliche Körperschaften organisiert und unterstehen der Aufsicht der Bundesländer. Zuständig ist das entsprechende Ministerium beziehungsweise der Senator für
Wissenschaft und Kunst. Für allgemeinbildende Schulen ist in der Regel ein anderes Ministerium zuständig.
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) ist der freiwillige Zusammenschluss beinahe aller deutschen Universitäten und Hochschulen und vertritt die Hochschulen gegenüber
Politik und Öffentlichkeit.
Die Hochschulrektorenkonferenz wurde am 21. April 1949 als Westdeutsche Rektorenkonferenz (WRK) gegründet und vertrat anfangs nur die Universitäten und
sogenannte wissenschaftlichen Hochschulen (das heißt diejenigen mit Promotionsrecht) der früheren Bundesrepublik und West-Berlins. Seit 1974 wurden auch andere
Hochschulen und Fachhochschulen aufgenommen. Nach der Wiedervereinigung kamen auch die Hochschulen aus der ehemaligen DDR dazu. Deshalb erfolgte auch im Jahre
1990 die Umbenennung. Die HRK hat gegenwärtig 262 Mitgliedshochschulen, an denen circa 98 Prozent aller Studenten in Deutschland immatrikuliert sind. Auf der
Ebene der Bundesländer arbeiten die jeweiligen Landesrektorenkonferenzen.
In der Schweiz sind die Kantone Träger der Universitäten und Hochschulen. Einzige
Ausnahmen sind die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich und die École polytechnique fédérale de Lausanne, die von der Schweizer Bundesregierung getragen werden.
Die Lernenden an einer Universität bezeichnet man als Studenten oder (in Hinblick auf das Genderproblem) als Studierende. Die verschiedenen Arten von Lehrenden werden
unter dem Oberbegriff Dozenten (oder Dozierende) zusammengefasst. Lehre und Forschung werden an einer Universität von den Professoren des entsprechenden Faches eigenverantwortlich geleitet.
An der Spitze einer Universität steht ein Rektor (traditionelle Anrede: Magnifizenz) oder Präsident, der in der Regel selbst ein Universitätsprofessor ist. Der Leiter der
Verwaltung wird in der Regel Kanzler genannt. Ein Kanzler einer Universität ist in der Regel ein Verwaltungsfachmann und kein Wissenschaftler. Als wichtigstes
Entscheidungsgremium fungiert der Senat, in dem Professoren, wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Mitarbeiter sowie teilweise auch Studenten ihren Sitz haben.
Universitäten gliedern sich in einzelne Fakultäten oder Fachbereiche, die von einem Dekan (traditionelle Anrede: Spektabilität) geleitet werden (siehe auch: Medizinische
Fakultät, Theologische Fakultät). Die Position des Dekans wechselt turnusmäßig zwischen den Professoren der Fakultät (siehe auch: Fakultätsentwicklung). Fakultäten
haben ein eigenes Siegelrecht und das Recht, akademische Prüfungen abzunehmen sowie daraufhin die entsprechenden akademischen Grade zu verleihen. Die
akademischen Grade, insbesondere der Doktorgrad sind deshalb auch immer fakultätsspezifisch. Diese Eigenständigkeit der Fakultäten geht bis auf das Mittelalter
zurück, als die Universitäten erst langsam aus eigenständigen Einheiten zusammengewachsen sind.
Die Fakultäten gliedern sich wiederum in die einzelnen Institute oder Seminare, an
denen die jeweiligen Fächer unterrichtet werden. Diese Einrichtungen werden von einem der dort lehrenden Professoren (zum Beispiel mit dem Titel Institutsdirektor) geleitet.
Zu jeder Universität gehören auch zentrale, fakultätsübergreifende Einrichtungen.
Ein Beispiel ist das Studentenwerk, das sich um die sozialen Belange der Studenten
kümmert. So sorgen Studentenwerke für einen regelmäßigen preiswerten Mittagstisch, die so genannte Mensa (lat. für Tisch), und betreiben Studentenwohnheime.
Das Studentensekretariat ist in einer Universität für die Verwaltung der Studenten zuständig. Hier immatrikulieren und exmatrikulieren sich die Studenten. Aufgrund der
hier geführten Unterlagen ist das Sekretariat auch in der Lage, Studienbescheinigungen für die unterschiedlichsten Zwecke auszustellen.
Das Akademische Auslandsamt (AAA) ist der Ansprechpartner in allen Fragen bezüglich eines Studienaufenthalts im Ausland, diesbezüglicher Stipendien und der
Anerkennung von Leistungsnachweisen. Akademische Auslandsämter prüfen auch für die jeweilige Hochschule die Hochschulzugangsberechtigung von internationalen
Studenten und beraten sie bei ihrem Studium in Deutschland.
Wichtig für die wissenschaftliche Arbeit sind die Universitätsbibliotheken, die für die
Sammlung und Bereithaltung der erforderlichen wissenschaftlichen Literatur zuständig sind. Dabei werden nicht nur Bücher (Monografien) beschafft, sondern auch
wissenschaftliche Zeitschriften und Buchreihen abonniert (siehe auch: Fachzeitschrift).
Das Sportzentrum einer Universität ist in der Regel nicht nur für die Forschung und
Lehre im Bereich der Sportwissenschaften zuständig, sondern bietet auch für Studenten aller Fakultäten Trainingsmöglichkeiten in den verschiedensten Disziplinen
im Rahmen des Universitätssports an. An einigen Universitäten gibt es Universitäts-Sportclubs (USC).
Alle Universitäten mit medizinischer Fakultät haben ein Universitätsklinikum, was einen größeren Posten im Etat der jeweiligen Universität darstellt. Die Chefärzte der
einzelnen Fachkliniken sind in der Regel Universitätsprofessoren.
Das Universitäts-Rechenzentrum ist eine zentrale Einrichtung, die
informationstechnische (IT) Infrastruktur (Zentralrechner, Server etc.) bereithält und IT-Dienstleistungen erbringt. Aufgrund der zunehmenden Nutzung von Online-Medien in
Lehre und Forschung gewinnen diese Einrichtungen weiter an Bedeutung.
Weitere institutsübergreifende Einrichtungen können zum Beispiel größere
Laboratorien, Observatorien oder Botanische Gärten sein, die von naturwissenschaftlichen Fakultäten unterhalten werden. Manche Institute unterhalten
Museen oder Sammlungen für Archäologie, Völkerkunde, Paläontologie oder Biologie.
Viele Universitäten und Hochschulen stellen heute ihre naturwissenschaftlich
-technischen Forschungskapazitäten auch kommerziellen Auftraggebern – hauptsächlich Industrieunternehmen - gegen Honorar zur Verfügung
(Drittmittelforschung). Das verbessert die finanzielle Situation der Hochschulen und damit die Bildungsmöglichkeiten der Studenten. Auf der anderen Seite können die
Unternehmen durch die projektbezogene Vergabe von Forschungsaufträgen ihre Fixkosten für Forschung und Entwicklung senken.
UNIVERSITÄT - UNI
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