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HOCHSCHULE
Hochschule ist ein Oberbegriff für verschiedene Einrichtungen des tertiären Bildungsbereichs des
deutsches Bildungssystem zur Pflege der Wissenschaften und der Künste durch Forschung und Lehre. Hierzu gehören
Fachhochschulen, Gesamthochschulen, Handelshochschulen, Kirchliche Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Medizinische Universitäten und Tierärztliche Hochschulen Pädagogische Hochschulen, Private Hochschulen, Technische Hochschulen, Technische Universitäten, Universitäten, Wirtschaftshochschulen.
In einigen Bundesländern wie Baden
-Württemberg und Bayern bezeichnen sich seit einigen Jahren viele Fachhochschulen kürzer als Hochschule. Eine besondere Form der Hochschulausbildung kennzeichnet eine Fernuniversität bzw. Fernfachhochschule.
Hochschule - Überblick
Im engeren Sinn bezeichnet eine Hochschule eine Einrichtung, die Forschung betreibt und damit neues Wissen schafft, wissenschaftliche Lehre (Studium und Wissenschaftliche
Weiterbildung) vermittelt und akademische Grade als Studienabschlüsse verleiht.
Neben staatlichen Hochschulen gibt es auch nichtstaatliche Hochschulen. Diese
werden zumeist von Kirchen, Gemeinden, aber auch von Stiftungen und in neuerer Zeit auch von Privatunternehmen getragen.
Hochschulen haben sich im Laufe der Zeit auch zusammengeschlossen oder sich spezialisiert und umbenannt. Ein Beispiel hierfür sind technische Hochschulen, die fast
alle in technische Universität umbenannt wurden (als erste 1946 die Technische Universität Berlin, einzige Ausnahme in Deutschland: RWTH Aachen). Die rechtliche
Stellung der Hochschulen wird in den meisten Staaten durch ein spezielles Hochschulgesetz geregelt; in Deutschland ist das Hochschulsystem Ländersache (s. auch Hochschulrahmengesetz).
Übersicht über die Hochschulorganisation Eine Hochschule besteht aus Fakultäten bzw. Fachbereichen (Abteilungen, an deren
Spitze ein Dekan (Hochschule), bzw. eine Dekanin steht), der Hochschulleitung aus Rektorat/Präsidium, Kanzler; der Zentralen Hochschulverwaltung, Akademischer Senat
sowie Zentralen Service-Einrichtungen der Hochschule (Hochschul-Bibliothek, Rechenzentrum, Zentrale Studienberatung, Career Service, Akademisches Auslandsamt etc.).
Die an einer Hochschule eingeschriebenen Studierenden bilden je nach landesgesetzlicher Regelung die Studierendenschaft.
Für den Betrieb von Mensen und Wohnheimen, für die Verwaltung des BAföG und für weitere Angebote im Umfeld einer Hochschule sind zumeist die Studentenwerke zuständig.
Viele Fachhochschulen bezeichnen sich seit einigen Jahren kürzer als Hochschule, zusammen mit dem Fachgebiet (z. B. 'Hochschule für Wirtschaft'), und verwenden
zudem die englische Bezeichnung „University of Applied Sciences” (Universität für angewandte Wissenschaften).
Berufsakademien sind keine Hochschulen, aber ebenso wie die Hochschulen Institutionen des tertiären Bildungsbereichs.
Volkshochschulen sind keine Hochschulen.
Eine Besonderheit in Deutschland ist die Pädagogische Hochschule (PH) mit dem Vorgänger Pädagogische Akademie (PA). Die PH wurden in den 1960er Jahren in
den meisten bundesdeutschen Ländern in die Universitäten eingegliedert, um die Volksschullehrerausbildung wissenschaftlich zu vereinheitlichen. Heute bestehen nur
noch in Baden-Württemberg die Pädagogischen Hochschulen (in Freiburg im Breisgau, Heidelberg, Karlsruhe, Ludwigsburg, Schwäbisch Gmünd und Weingarten). Die PHs
Baden-Württembergs erhielten erst Ende der 1990er Jahre das Habilitationsrecht. Dieses Recht war bislang auf die an der PH gelehrten Fachgebiete, also
Lehrerausbildung für Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen und allgemeine Pädagogik, beschränkt. Erst das neue Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg
von 2005 brachte den Pädagogischen Hochschulen hier das uneingeschränkte Habilitationsrecht.
HOCHSCHULE
Der Artikel über Hochschule basiert auf dem Artikel Hochschule aus der freien Enzyklopädie Wikipedia In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. Und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation
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