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SONDERSCHULE - FÖRDERSCHULE
Eine Förderschule – auch Sonderschule, Förderzentrum oder Schule mit
sonderpädagogischem Förderschwerpunkt – ist eine Schule für Kinder, die in der allgemeinen
Schule nicht oder nicht ausreichend gefördert werden können, weil die notwendigen Rahmenbedingungen dort nicht vorhanden sind. Je nach Behinderung gibt es verschiedene
Sonderschultypen beziehungsweise Förderschwerpunkte.
Da in Deutschland das Bildungswesen in der Verantwortung der Länder liegt, werden in verschiedenen Bundesländern unterschiedliche
Bezeichnungen gebraucht.
Im allgemeinen Sprachgebrauch ist mit Sonderschule speziell die frühere Hilfsschule, die heutige Förderschule mit dem Förderschwerpunkt
Lernen oder Sonderschule für Lernbehinderte gemeint. Diese wird als "Brettergymnasium" o.ä. diffamiert. In Baden-Württemberg wird ausschließlich die Schule für Lernbehinderte als
Förderschule bezeichnet und ist damit nur eine Form der Sonderschule, welches weiterhin als Überbegriff gebraucht wird.
Insgesamt gibt es laut taz 2007 in Deutschland
etwa 430.000 Schüler an diesen Schulen, das sind etwa 4,5 % aller Schüler in Deutschland.[1] Traditionell gingen früher Gremien zur Bildungsplanung wie der Deutsche Bildungsrat
von 3,5 % pro Jahrgang aus. Die erhöhte Zahl zeigt einerseits, dass zunehmend Schüler, die früher nicht beschult wurden wie pflegebedürftige Kinder und Jugendlichen heute auch beschult
werden und dies spiegelt andererseits evtl. auch in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit die Funktion der Unterbringung der sog. "Reservearmee" an ungelernten Arbeitskräften wider.
Zum Begriff - Förderschule Durch die Umbenennung der früheren Hilfsschulen in Sonderschulen für Lernhilfe oder
Förderschule sollte unter anderem der zunehmenden Stigmatisierung der Schüler entgegen getreten werden. Ab Mitte der 1990er Jahre gehen immer mehr
Bundesländer dazu über, den Begriff Sonderschule bei allen Sonderschulformen durch andere Begriffe wie Förderschule oder Schule mit sonderpädagogischem
Förderschwerpunkt zu ersetzen. Mit dem hier eingebauten Begriff der Förderung soll deutlich gemacht werden, dass die Schulen bestrebt sind, Beeinträchtigungen
abzubauen und zu kompensieren. Demnach genügt es nicht, einem Schüler die Nicht-Eignung für die allgemeine Schule zu attestieren. Vielmehr ist es notwendig, durch eine
eingehende und begleitende Förderdiagnostik die geeignete sonderpädagogische Einrichtung zu finden. Allerdings liegt bei den mehrfachen Umbenennungen auch der
Gedanke an eine Euphemismus-Tretmühle nicht fern.
Förderschule - Spezifische Förderung und Integration
Grundlage für die Aufnahme beziehungsweise Überweisung eines Kindes in eine Sonderschule ist die Feststellung eines spezifischen sonderpädagogischen
Förderbedarfs nach einem von den Bundesländern gesetzlich geregelten Verfahren. Der Förderbedarf orientiert sich an Art und Umfang der Behinderung. Diesem
Förderbedarf kann grundsätzlich in einer Sonderschule oder auch durch Integration in einer allgemeinen Schule entsprochen werden. In einigen Bundesländern gibt es ein
weitgehendes Wahlrecht der Eltern behinderter Kinder zwischen beiden Formen. Einer häufig qualitativ und quantitativ besseren technischen und pädagogischen Ausstattung
der Sonderschulen steht die Möglichkeit einer besseren gesellschaftlich-sozialen Integration des Kindes in einer allgemeinen Schule gegenüber.
Um zusätzliche Kosten bei der sonderpädagogischen Förderung in der allgemeinen Schule zu reduzieren und pädagogisches Know-how zu bündeln, sind so genannte
Integrationsschulen entstanden; das sind Schulen, in denen in mehreren Klassen häufig auch zwei oder drei Kinder mit Behinderung am Unterricht teilnehmen.
Förderschule - Förderzentrum und mobiler Dienst Der Begriff Förderzentrum hat in der Fachliteratur noch keine einheitliche Definition.
Eine Sonderschule kann ein Förderzentrum sein ohne diesen Namen zu tragen.
Förderzentren sind häufig aus Sonderschulen entstanden, indem der Aufgabenbereich
der Schulen „nach außen“ erweitert wurde. Die Sonderschullehrer des Förderzentrums sind nun nicht mehr nur für den Unterricht an der Sonderschule und die Betreuung der
Schüler mit Behinderung dort zuständig, sondern zusätzlich für die Betreuung der Schüler mit Behinderung in allgemeinen Schulen.
Diese Form der Betreuung wird durch den mobilen Dienst gewährleistet. Sonderschullehrer suchen die Schüler mit Behinderung ihrer Schule auf, beraten die
Lehrer dort und unterstützen die Schüler. Mobiler Dienst wird zum Beispiel von Schulen für Kinder mit Hörschädigung angeboten.
Sonderschultypen im Überblick
Man unterscheidet folgende Schultypen, die auf den jeweiligen Förderbedarf gezielt eingehen können, wobei nicht alle Schultypen in allen Bundesländern eingerichtet sind
oder auch anders benannt werden:
Förderschule Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (früher Schule für Erziehungshilfen o.ä.) Sonderschule für Blinde
Sonderschule für Sehbehinderte Schule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Sonderschule für Gehörlose Sonderschule für Schwerhörige Sonderschule für Körperbehinderte
Sonderschule für Lernbehinderte Sonderschule für Sprachbehinderte Sonderschule für Taubblinde Schule für Kranke bzw. Kinder in längerer Krankenhausbehandlung
Förderschulen für Hochbegabung Die Sonderschulen für blinde und sehbehinderte Kinder und die Sonderschulen für
gehörlose und schwerhörige Kinder (zusammengefasst als Schule für Hörgeschädigte) befinden sich oft unter einem Dach.
Pädagogisch-audiologische Beratungsstellen an Sonderschulen für hörgeschädigte Pädagogisch-audiologische Beratungsstellen dienen der Beratung von Eltern
hinsichtlich einer vermuteten oder diagnostizierten Hörschädigung bei ihrem Kind. Auf Wunsch kann bis zur Einschulung eine Frühförderung durchgeführt werden.
Geschichte der Sonderschule Die Sächsische Landesschule für Hörgeschädigte Leipzig, Förderzentrum Samuel
Heinicke wurde 1778 als erste Gehörlosenschule Deutschlands durch Samuel Heinicke gegründet.
Geschichte der Hilfsschule bzw. Sonderschule für Lernbehinderte
Bereits 1835 wurde in Chemnitz die Notschule gegründet. Sie war für Schüler mit mangelndem Wissen für die Konfirmation gedacht. In Halle (Saale) richtete ein Rektor
1859 eine Nachhilfeklasse für "nicht vollsinnige Kinder" ein. Im weiteren Verlauf besuchten die Notschule vor allem lernschwache Schüler. Heinrich Ernst Stötzner (1832
- 1910) gründete 1881 eine der ersten Hilfsschulen Deutschlands, im gleichen Jahr richtete Heinrich Kielhorn in Braunschweig eine Hilfsklasse ein. Andere entstanden in
Wuppertal-Elberfeld, und Leipzig. Mit seiner Schrift "Schulen für schwachbefähigte Kinder" ruft Stötzner de facto die Hilfsschulen ins Leben. Stötzner propagiert darin eine
eigenständige Schule für Kinder, die er als "die letzten in der Classe" beschreibt. Der Besuch der Hilfsschulen war den Kindern vorbehalten, denen eine geringe kognitive
Begabung attestiert wurde, nicht jedoch den "Blödsinnigen", für die angenommen wurde, dass sie nicht "schulbildungsfähig" seien. In einem Referat zur
Heilpädagogischen Woche in Berlin verwendete Eduard Spranger erstmals die Bezeichnung Sonderschule.
Nach der Machtergreifung Hitlers wurde das Gesetz zur Verhütung erbkranken
Nachwuchses in Kraft gesetzt. Das Gesetz enthielt einen ausdrücklichen Hinweis auf die Hilfsschüler. Dadurch veränderte sich das Ziel der Hilfsschulen massiv: Zur
Unterstützung der "Erb- und Rassenpflege" und besonders zur Entlastung der Volksschulen wurden Kinder in den Hilfsschulen zur Beobachtung eingewiesen. Die
Hilfsschule als Institution war dadurch nicht gefährdet, wohl aber die Schüler selbst zum Beispiel durch häufige Zwangssterilisation.
Die Nachkriegszeit brachte für die Hilfsschulen keine entscheidenden Veränderungen. Vielmehr wurde an die bereits in der Weimarer Republik bestehenden Systeme angeknüpft.
Erst in den 1950er und 1960er Jahren folgte der Aufbau des Sonderschulwesens in Deutschland. 1955 wird der "Verband deutscher Hilfsschulen" in "Verband deutscher
Sonderschulen" umbenannt. Als neue Bezeichnung der Schülerschaft setzt sich Lernbehinderte durch. Die Konferenz der Kultusminister verwendet diesen Begriff 1960
in einem Gutachten zur Neuordnung des Sonderschulwesens. Die Umbenennung der Hilfsschule zur "Sonderschule für Lernbehinderte" setzt sich zuerst in Hessen, später im
ganzen Bundesgebiet durch.
Der Artikel über Förderschule basiert auf dem Artikel ööFrderschule aus der freien Enzyklopädie Wikipedia In der Wikipedia ist eine öListe der Autoren verfügbar. Und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.
SONDERSCHULE - FÖRDERSCHULE
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