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BILDUNGSSYSTEM - SCHULARTEN - BILDUNGSGÄNGE
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Das deutsche Bildungssystem ist vierstufig. Dem Bildungssystem wird bisher der Vorschulbereich
nicht zugerechnet, wenn auch einige Ländergesetze dies bereits geändert haben. Nach dem Kindergarten / der Vorschulzeit beginnt der Bildungsweg mit der obligatorischen
Grundschule. Die vier Stufen sind die Primarstufe, die Sekundarstufe I und Sekundarstufe II, der tertiäre und der quartäre Bereich, zu dem vorwiegend die Weiterbildungsangebote gehören
, beispielsweise beruflicher Anbieter oder der Volkshochschule. Insofern begleitet das Bildungssystem den Menschen lebenslang.
Da wegen der Kulturhoheit die Zuständigkeit für
das Schulwesen in Deutschland bei den Bundesländern liegt, können Teile des Schulsystems recht unterschiedlich gestaltet und benannt sein. Das Bildungssystem folgt jedoch
einem bundesweit gültigen Grundgerüst.
Struktur des Bildungssystem Das Bildungssystem in Deutschland ist vertikal in vier bzw. fünf Stufen gegliedert; die ersten drei
davon bilden das Schulsystem:
Primarbereich – umfasst die ersten vier Schuljahre in der Grundschule (oder bereits in der Förderschule). In einigen Ländern gibt es auch
eine sechsjährige Grundschule oder eine schulartunabhängige Orientierungsstufe in der 5. und 6. Klasse, die bereits zur Sekundarstufe I zählen. Sekundarbereich I
– führt zum Haupt- oder Realschulabschluss oder zur Versetzung in die gymnasiale Oberstufe und ist in Haupt-, Realschule und Gymnasium gegliedert oder in einer Gesamtschule integriert.
Sekundarbereich II – beginnt nach dem Sekundarbereich I als gymnasiale Oberstufe oder als berufsbildende Schule. Im verkürzten Gymnasium (G8) gilt die 10. Klasse
bereits als Teil der Sekundarstufe II.
Tertiärbereich – beginnt nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und ist an Hochschulen und Berufsakademien angesiedelt.
Quartärbereich – tritt in Form von privater und beruflicher Weiterbildung nach der Berufsausbildung in Erscheinung.
Primarbereich
Der Primarbereich umfasst in Deutschland die Grundschule. In den meisten Bundesländern besuchen sie die Kinder ab dem sechsten Lebensjahr (wenn ein Kind
vor dem 30. Juni das siebte Lebensjahr begonnen hat und nicht zurückgestellt wird). In der Regel umfasst die Grundschule vier Schuljahre, in Berlin und Brandenburg sechs.
Auch hier gibt es einige Gymnasien mit 5. Klassen und Schulversuche mit so genannten "Schnellläuferklassen". In der Grundschule sollen die Schüler erst ihre
Leistungsfähigkeit entwickeln und nicht zu schnell in gute und schlechte eingeteilt werden. Aus diesem Grund werden in den ersten beiden Schuljahren und teilweise
länger keine Noten, sondern Verbalbeurteilungen vergeben. Die Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe stellt den Regelfall dar. Lerndefizite sollen deshalb durch
Fördermaßnahmen, nicht durch Wiederholung des ganzen Schuljahres kompensiert werden. Daneben ist die Grundschule die erste pflichtmäßige Sozialisationsinstanz
außerhalb der Familie. Der Unterricht konzentriert sich auf Deutsch und Mathematik und wird durch weitere Lernbereiche ergänzt wie Sachkunde, Musik und Religionsunterricht.
Es gibt noch kein Schulfachprinzip, jeder Lehrer kann im Prinzip alles unterrichten.
Die Grundschule trägt häufig zu Innovationen in der Pädagogik bei. Das pädagogische
Interesse zeigt sich bereits in der Ausbildung der Lehrer, da Lehramtsstudiumgänge für den Primarbereich einen deutlich höheren Anteil Pädagogik enthalten als andere
Lehrämter (mit Ausnahme der Förderschule bzw. Sonderschule). Bedeutende neue Konzepte, die in den Grundschulen erfolgreich praktiziert werden, sind etwa der
frühbeginnende Fremdsprachenunterricht, die stärkere Förderung der Entwicklung von (Lern-)Methoden gegenüber fachlichem Wissen oder neue Formen im Lernprozess wie
Freiarbeit, Projektunterricht oder offener Unterricht. Die Grundschule unterliegt heute aufgrund gesellschaftlicher Vorgänge einem beschleunigten Wandel, der sich in Form
von voller Halbtagsschule oder jahrgangsstufenübergreifendem Unterricht niederschlägt. Auch die Heterogenität der Klassen nimmt zu.
Sekundarbereich I
Die Sekundarstufe I umfasst die Orientierungsstufe und die so genannte Mittelstufe der Oberschule bzw. weiterführenden Schule, im Detail Hauptschule, Realschule und
Sekundarbereich I des Gymnasiums und der Gesamtschule. Die Sekundarstufe I endet dabei mit dem Hauptschulabschluss oder der mittleren Reife. Letztere berechtigt –
versehen mit entsprechendem Qualifikationsvermerk – zum Eintritt in die gymnasiale Oberstufe.
Zu den Problemen dieser Stufe gehört der richtige Zeitpunkt, zu dem ein Schüler einer
Schulform zugeteilt werden kann. Da viele Schüler in der Pubertät Leistungssprünge nach oben und unten aufweisen, kann es nach der 4. Klasse zu Fehleinschätzungen
kommen. Die Zahl der Wechsel zwischen Schulformen und der Wiederholungen („Sitzenbleiber“) ist in Deutschland erheblich. Da dies sowohl ein pädagogisches wie
ein finanzielles Problem ist, bemüht sich die Schulverwaltung um eine Senkung dieser Zahlen und eine Steigerung richtiger Prognosen der Schullaufbahn durch die Lehrer.
Hauptschule
Die Hauptschule entwickelte sich aus der Oberstufe der Volksschule und erhielt 1964 im Rahmen des Hamburger Abkommens ihren Namen. Sie sollte von Anfang an auf
eine Berufsausbildung vorbereiten und ist so deutlich praxis- und methodenorientierter als andere Sekundarschulen, wobei sie historisch auf einer nativistischen
Begabungstheorie beruhte. Diese wird heute wissenschaftlich kaum noch vertreten. Die Hauptschulen weisen nach wie vor praktischen Leistungen einen hohen Stellenwert zu.
Die als Gegengewicht gedachte Hauptschule, die der überwiegenden Zahl von Schülern angemessen sein und Realschulen und Gymnasien entlasten sollte, konnte
ihrer Aufgabe nicht gerecht werden. Kritiker sprechen inzwischen diffamierend von einer „Restschule“, in der nur noch wenige Schüler eingeschult werden, diese aber
überproportional oft aus sozial schwächeren Milieus stammen und teilweise die deutsche Sprache nicht als Muttersprache haben. Hierbei ist jedoch anzumerken, dass
die Hauptschülerquote in ländlich geprägten Regionen deutlich höher ist als in Städten und in Bayern und Baden-Württemberg eine Übergangsquote von ca. 30 Prozent hat. In
Norddeutschland sind die entsprechenden Werte deutlich geringer. Aufgrund dieser Entwicklung zog die Kultusministerkonferenz 1993 die Konsequenz und akzeptierte
auch Sekundarschulen unterschiedlicher Bezeichnungen, die die Bildungsgänge von Haupt- und Realschule verbinden. Derzeit existieren herkömmliche Hauptschulen noch
in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen (parallel zur Sekundarschule im Versuchsbetrieb), Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein unter
dieser Bezeichnung. Andere Bundesländer haben die Hauptschulen mit den Realschulen zusammengefasst und verwenden hierfür eigene Bezeichnungen, wie
beispielsweise in Sachsen die Mittelschulen, oder im Saarland die erweiterte Realschule.
Realschule Die Realschule wurde in Anlehnung an die preußische Mittelschule konzipiert, als
Mittelstück zwischen Gymnasium und Volksschule mit einer „erweiterten Allgemeinbildung“. Die Schüler rekrutierten sich zu Beginn meist aus einer aufstiegsorientierten bürgerlichen Mitte.
Die Schulform soll der Nachfrage nach höher qualifizierten Schulabgängern, die für anspruchsvollere Berufsausbildungen gesucht werden, gerecht werden und hat sich
bisher erfolgreich gegen ihr Aufgehen in anderen Schulen durchgesetzt. Ihr Erfolg begründet sich dabei einerseits in der Berücksichtigung des zunehmenden Wandels
hin zur Dienstleistungsgesellschaft im Curriculum und andererseits in den zahlreichen Möglichkeiten, die ein Realschulabschluss bzw. die mittlere Reife bietet, die heute
vielen als Maßstab für eine grundlegende Schulbildung gilt. Dieser Abschluss öffnet den Zugang zu vielen Ausbildungsberufen, aber auch zu Fachoberschulen mit Fachabitur
sowie Beruflichen und Fachgymnasien, in denen die allgemeine Hochschulreife erworben werden kann. Insgesamt steht die Realschule in der Mitte des
Bildungswesens – sie ist zwar einerseits stark berufsorientiert, lässt andererseits aber den Weg zum Hochschulstudium offen. Zunehmend lässt sich jedoch in einigen
Bundesländern ein Zusammenwachsen mit der Hauptschule feststellen, die als erweiterte Hauptschule inzwischen auch zur mittleren Reife führen kann, wenn sie nicht bereits ganz abgeschafft wurde.
Gymnasium Seit dem Düsseldorfer Abkommen im Jahre 1955 werden alle Schulen, die zur allgemeinen Hochschulreife führen, als Gymnasium bezeichnet. Das Gymnasium
umfasst beide Sekundarbereiche. Erst seit jüngster Zeit kann etwa in Bayern über die Berufsoberschule die allgemeine Hochschulreife außerhalb von Gymnasien erworben werden.
Seit 1990 besuchen mehr Schüler der Sekundarstufe I in Deutschland das Gymnasium als eine Realschule oder Hauptschule. Das Gymnasium stellt den schnellsten Weg zum
Abitur dar und ermöglicht den direkten Zugang zu allen Arten von Berufsausbildungen, Fachhochschul- oder Hochschulstudien.
Gesamtschule
Die Gesamtschule ist die am meisten diskutierte Schulform in Deutschland. Ihr Konzept beruht auf der Forderung nach mehr Chancengleichheit im Bildungswesen und möchte
deshalb vor allem der zu frühen Bildungslaufbahnentscheidung, der mangelhaften Förderung der Einzelnen entsprechend ihren Neigungen und Interessen, dem nicht
-bedarfsgerechten und eng gefassten Fächerangebot anderer Schulformen sowie den sozialen Selektionstendenzen im Bildungswesen entgegenwirken. Der Position der
Gesamtschulgegner, dass gute Schüler von schlechteren „nach unten gezogen werden“, steht die Tatsache gegenüber, dass das mehrgliedrige Schulsystem weltweit und auch
in den Industrienationen eher eine Ausnahme darstellt. Generell lassen sich die Gesamtschulen in zwei Typen unterscheiden: Einerseits die integrierten
Gesamtschulen, die alle Bildungsgänge in einer Schule enthalten und die kooperativen Gesamtschulen, die zwar alle Bildungsgänge in einer Schule zusammenfassen,
innerhalb dieser jedoch differenzieren. Die erste Gesamtschule wurde 1968 in West-Berlin als Versuchsschule gegründet. Heute existieren bundesweit über 800 integrierte
Gesamtschulen. Eine eindeutige Feststellung der Leistungsfähigkeit von Gesamtschulen war bisher nicht möglich, da, wie die PISA-Studie zeigte, die
Leistungsunterschiede innerhalb bestimmter Schulformen deutlicher größer sind als zwischen ihnen. Sie ist heute jedoch zunehmend mit dem Problem des
Konkurrenzverhältnisses zu herkömmlichen Schulformen konfrontiert, was dazu führt, dass vor allem die besseren Grundschulabgänger die Schulformen Realschule und
Gymnasium den Gesamtschulen vorziehen und somit eine Verzerrung des Leistungsvermögens nach unten eintritt – dies wird auch als Creaming-Effekt
bezeichnet. Gerade in manchen finanzschwächeren Kommunen sind Gesamtschulen willkommen, da sie aufgrund der Verschmelzung und Auflösung anderer Schulformen zu
Gunsten einer großen mehrzügigen Einrichtung Geld einsparen.
Sekundarbereich II Die Sekundarstufe II bezeichnet die so genannte Oberstufe. Zu ihr gehört das
Berufsbildungssystem, bestehend aus dem dualen System von Berufsausbildung und Berufsschule, Berufsvorbereitungsjahr, Berufsfachschule, Fachschule, Fachoberschule
und des beruflichen Gymnasiums. sowie die gymnasiale Oberstufe. Da viele Abiturienten eine Berufsausbildung anstreben, durchlaufen diese den Sekundarbereich II im Grunde zweifach.
Gymnasiale Oberstufe Die gymnasiale Oberstufe beginnt mit der 11. (im achtjährigen Gymnasium (G8) mit der 10.) Klasse und umfasst drei Jahre: eine einjährige Einführungsphase und eine
zweijährige Qualifikationsphase. In Sachsen und Thüringen, wo das Gymnasium generell nur bis zur Klassenstufe 12 geht, besteht die Sekundarstufe II/Oberstufe nur
aus der 11. und 12. Klasse, es gibt keine Einführungsphase (mit Ausnahme der beruflichen Gymnasien). Die gymnasiale Oberstufe ist geprägt von einem Kurssystem,
in welchem Schüler ihre bevorzugten Fächer wählen und Schwerpunkte setzen können, wobei dieses gezielt auf eine akademische Ausbildung vorbereiten soll. Für die
Oberstufe der Gesamtschulen gelten die gleichen Bestimmungen wie an anderen Schulen mit Sekundarstufe II, die zum Abitur führen. Daher ist das Abitur von Gesamtschulen mit dem von Gymnasien gleichwertig.
Fast alle Bundesländer reformieren ihr Oberstufensystem zurzeit in Richtung einer stärkeren Grundbildung und weniger Spezialisierung. Deutsch, Mathematik und
Englisch bzw. eine weitergeführte Fremdsprache werden vielfach wieder zu nicht abwählbaren Kern- und obligatorischen Prüfungsfächern.
Seit einiger Zeit gibt es daneben Ansätze zur Umgestaltung der Oberstufe mit einer punktuell stärkeren Berücksichtigung von Kompetenzen für das Berufsleben und
Neuerungen im didaktisch-methodischen Bereich. Dies liegt unter anderem an der seit längerem zu verzeichnenden Tendenz, dass Abiturienten vermehrt Berufsausbildungen
oder ein Fachhochschulstudium anstreben.
Sehr umstritten ist die Abiturientenquote. Während Bayern die Zahl der Abiturienten
recht klein bei 34,3 % eines Geburtsjahrgangs hält (davon 22,2 % allgemeine Hochschulreife und 12,1 % Fachhochschulreife im Jahr 2005), führen andere
Bundesländer über die Hälfte eines Jahrgangs zu einer Hochschul- oder Fachhochschulreife. Nordrhein-Westfalen erreicht inzwischen mit 53,4 % den
Spitzenwert (davon 32 % allgemeine Hochschulreife und 21,4 % Fachhochschulreife 2005, Zahlen nach Statistisches Bundesamt). Verglichen mit anderen Staaten sind
diese Werte noch gering und stellen nach Ansicht mancher die Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und Gesellschaft infrage.
Berufliche Schulen
In Deutschland werden neun Formen der beruflichen Schulen unterschieden, die jeweils spezifische Aufgaben erfüllen: das Berufsvorbereitungsjahr, Berufsgrundschuljahr, die
eigentliche Berufsschule, Berufsfachschule, Fachschule, Berufsaufbauschule, Fachoberschule und das Berufliche Gymnasium sowie die Kollegschulen. Aufgrund der
Teilzeitschulpflicht die in Deutschland bis zum Ende des 18. Lebensjahres besteht, müssen alle Jugendliche bis dahin eine Schule besuchen. Deshalb wurde für diejenigen
Schüler, die nach dem Hauptschulabschluss keine Ausbildung begonnen haben, das so genannte Berufsgrundschuljahr (BGJ) eingerichtet, in welchem sie Grundqualifikationen
eines Berufsfeldes erwerben können. Wurde der Hauptschulabschluss nicht erreicht, so kann die Berufsreife im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) erworben werden. Die
klassische Berufsschule ist ein Teil der dualen Ausbildung und bietet eine fachtheoretische und allgemein bildende Begleitung der Ausbildung in einem
anerkannten Ausbildungsberuf im Ausbildungsbetrieb. Daneben gibt es die Berufsfachschule, in der sowohl Ausbildungen des dualen Systems, als auch so
genannte Schulberufsausbildungen absolviert werden können. Darauf aufbauend können an der Fachschule spezielle Fortbildungen, die etwa zum Meisterbrief führen, besucht werden.
Neben oder auch nach der Berufsausbildung kann die Berufsaufbauschule besucht werden, um die mittlere Reife zu erwerben, die den Übergang zur Fachoberschule (FOS) oder zum beruflichen Gymnasium erlaubt.
Der Besuch der Fachoberschule setzt einen mittleren Bildungsabschluss voraus und führt nach einem zweijährigen Vollzeitschulunterricht zur Fachhochschulreife. In eingigen
Ländern gibt es die Möglichkeit durch den Besuch der FOS13 die fachgebundenen Hochschulreife bzw. die allgemeine Hochschulreife zu erhalten. Analog zu der FOS gibt
es in Nordrhein-Westfalen und Bayern auch Berufsoberschulen, welche je nach gewünschtem Abschluss und Dauer des Schulbesuches, alle Arten der
Hochschulzugangsberechtigungen verleihen. Der Besuch der BOS setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung, wie auch einen Realschulabschluss, voraus, welche
auch den Schwerpunkt im späteren Besuch der BOS festlegt.
Innerhalb der Berufsschulen nimmt das berufliche Gymnasium eine Sonderstellung ein.
Es handelt sich dabei um eine gymnasiale Oberstufe mit beruflichen Schwerpunkten, nach denen sich die Schule dann zum Beispiel Technisches Gymnasium,
Wirtschaftsgymnasium, Ernährungswissenschaftliches Gymnasium, Biotechnologisches Gymnasium nennt. Diese führt wie alle gymnasialen Oberstufen zur allgemeinen Hochschulreife.
An Kollegschulen wird – ähnlich wie in der gymnasialen Oberstufe mit beruflichem Schwerpunkt – die berufliche Bildung gleichwertig zur allgemeinen Bildung vermittelt.
Kollegschulen gibt es für den technischen, den wirtschaftlichen und den sozialen Bereich. Kollegschulen führen zu einem beruflichen Abschluss (zwischen Facharbeiter
und Techniker) und zur allgemeinen Hochschulreife.
Duale Ausbildung Das System der dualen Berufsausbildung ist nur in sehr wenigen Staaten anzutreffen,
obgleich es sich bewährt hat. Es ist gekennzeichnet durch die Aufteilung der Ausbildung auf mehrere Lernorte, die sich in der Trägerschaft von Berufsschule und
Ausbildungsbetrieb befinden, hinzu können aber auch überbetriebliche Lerneinrichtungen besucht werden. Die Berufsschule übernimmt dabei die
fachtheoretische und allgemeine Bildung. Sie bietet somit Unterricht in Fächern mit konkretem beruflichem Bezug, aber auch in berufsübergreifenden Fächern oder in
Fächern zur politischen und allgemeinen Bildung an. Das genaue Fächerangebot ist jedoch vom jeweiligen Lehrplan abhängig, der aufgrund des Kulturföderalismus von den
Ländern erlassen wird. Dieser muss sich jedoch an einem Rahmenlehrplan orientieren, der von der Kultusministerkonferenz verabschiedet wird. Demgegenüber steht die
Ausbildung im Betrieb bzw. am Arbeitsplatz, die sich auf die fachpraktische Bildung erstreckt. Diese wird über die Ausbildungsordnung geregelt, die dem Betrieb jedoch
freie Wahl der Zeitplanung, Lernort- und Methodenwahl zugesteht. Teilweise gibt es jedoch auch inner- und überbetriebliche zusätzliche Schulungsangebote.
Tertiärbereich
Der tertiäre Bereich des deutschen Bildungssystems besteht hauptsächlich aus rund 400 Hochschulen, die sich mehrheitlich in staatlicher Trägerschaft befinden, ansonsten
in kirchlicher oder privater Trägerschaft. 124 der Hochschulen sind Universitäten, Theologische und Pädagogische Hochschulen, an denen etwa 69 % aller Studierenden
in Deutschland ausgebildet werden. Weitere 202 der Hochschulen sind Fachhochschulen, an denen etwa 29 % ausgebildet werden. Weitere 53 Hochschulen
sind Kunsthochschulen, an denen etwa 2 % ausgebildet werden. [1] Das Hochschulwesen liegt im Verantwortungsbereich der Länder. Das Hochschulrahmengesetz des Bundes soll 2008 abgeschafft werden.
Die wesentliche Aufgabe der Hochschulen besteht in der Forschung, dem Schaffen von neuem Wissen, der Lehre, der Vermittlung von Wissen im Studium und der
Weiterbildung und dem Verleihen akademischer Grade. Hierzu sind die Hochschulen in verschiedene Fakultäten (Fachbereiche) differenziert, die verwandte Wissenschaften in
sich vereinigen. Hinzu kommen zahlreiche Verwaltungs- und Serviceeinrichtungen an jeder einzelnen Hochschule.
Zum tertiären Bereich zählen in Deutschland außerdem Berufsakademien, die nicht als
Hochschulen gelten. Bei diesen findet die Hälfte der Studienzeit im Unternehmen statt.
Derzeit studieren in Deutschland 1,9 Millionen junge Erwachsene. Schätzungen zufolge
soll bis 2011 die Zahl auf 2,2 bis 2,4 Millionen Studierende ansteigen. Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist die Hochschulzugangsberechtigung, in der Regel
das Abitur bzw Fachabitur. Zusätzlich ist seit Mitte der 1990er Jahr auch der Zugang zur Universität mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung möglich. Weitere
Zulassungsbedingungen sind von Studiengang zu Studiengang sehr verschieden, wie auch der Aufbau des Studiums selbst. Dieser wird durch Studienordnungen und
Prüfungsordnungen geregelt, welche von den Hochschulen festgelegt werden. Auch die Studienabschlüsse, die erworben werden können, hängen vom Studiengang ab. Zu den
bekanntesten gehören der Magister, das Diplom, das Staatsexamen, der Bachelor sowie die Abschlüsse des postgradualen Studiums, etwa der Master und der Doktor.
Die universitäre Lehre gilt als verbesserungswürdig. Die aktuelle Diskussion kreist um Studiengebühren und eine stärkere Eigenbeteiligung der Studenten oder eine
verstärkte Förderung durch den Bund. Ein grundsätzliches Problem liegt in der Zuständigkeit der chronisch finanzschwachen Bundesländer für das Bildungssystem.
Die Föderalismusreform der Großen Koalition hat 2006 die Rechte der Bundesländer im Bildungsbereich noch gestärkt. Einige Experten befürchten ein Zurückfallen
Deutschlands in der Bildungspolitik und fordern einen massiven Umbau des Bildungssystems.
Im Vergleich mit andern Staaten absolvieren in Deutschland nur gut 22 Prozent eines
Jahrgangs ein Hochschulstudium. Vielen erscheint dies zu wenig, um im Wettbewerb von Wissenschaft, Forschung und Entwicklung in Hochtechnologieländern mitzuhalten.
Sie fordern eine massive Erhöhung der Studienanfängerquote, die durch mehr Abiturienten bzw. eine höhere Quote von Studienanfängern unter diesen, weniger
Abbrecher sowie die Öffnung der Hochschulen für Berufstätige ohne Abitur zu erreichen wäre. Dem halten andere entgegen, eine Steigerung durch gering qualifizierte
Studenten erzeuge keine höhere Qualität. Außerdem sei die Finanzierung der Hochschulen schon jetzt auf einem finanzpolitisch begründeten Minimum angekommen.
Der Vergleich mit anderen Ländern berücksichtigt nicht, dass viele Abschlüsse der Berufsbildung anderswo über ein Studium erreicht werden (zum Beispiel
Krankenschwester in Schweden) ohne Qualitätssteigerung.
Quartärbereich Der quartäre Bildungsbereich umfasst alle Formen der Weiterbildung. In Deutschland
wird er als eigene Stufe betrachtet, während die OECD ihn dem tertiären Bereich zurechnet. Der anteilsmäßig bedeutendste Teil der Weiterbildung ist das informelle
Lernen, welcher jedoch schwer zu fassen ist. Ihm gegenüber steht die formale Weiterbildung, welche sich in berufliche, allgemeine und politische Weiterbildung
untergliedert. Im Bereich der beruflichen Weiterbildung ist oft auch vom lebenslangen Lernen die Rede. Die üblichen Orte des Weiterbildungssektors sind die Bibliotheken,
Volkshochschulen, Bildungszentren der Kirchen, Gewerkschaften und Kammern, private und betriebliche Bildungseinrichtungen, Hochschulen und Abendgymnasien. Ein
neuer Trend ist das E-Learning, welcher besonders im Bereich der Weiterbildung immer populärer wird. Generell gewinnt die Weiterbildung in jüngster Zeit stark an
Bedeutung, da, um mit dem heutigen gesellschaftlichen Wandel Schritt halten zu können, ein ständiges Fortbilden notwendig ist.
Sonderbereiche
Neben dem System aus Regelschulen in staatlicher Trägerschaft gibt es ein System aus weiteren Schulen und Bildungseinrichtungen, die teils in staatlicher und teils in privater Trägerschaft geführt werden.
Zweiter Bildungsweg Beim Zweiten Bildungsweg ermöglichen besondere Institute und Abendschulen die Weiterbildung Erwachsener und können bis zur Hochschulreife führen.
Sonderschule / Förderschule Für Schüler, die aufgrund einer Behinderung eine geringe Aussicht auf Erfolg im allgemein bildenden Schulsystem haben, existieren Sonderschulen, die heute meist als
Förderschulen bezeichnet werden um den Charakter der Förderung hervorzuheben und das Stigma der Aussonderung zu vermeiden. Bereits 1778 wurde eine Anstalt für
Taubstumme in Leipzig eingerichtet und um 1900 gab es erste Vorläufer der Förderschulen.
In Deutschland existieren verschiedene Typen von Sonderschulen, die jedoch nicht in
jedem Bundesland alle vertreten sind und teilweise unterschiedlich bezeichnet werden:
Allgemeine Förderschule (vormals: Schule für Lernbehinderte) – führt zu einem
besonderen Abschluss, der teilweise nicht als Hauptschulabschluss anerkannt wird. Schule für Erziehungsschwierige (vormals Schule für Verhaltensgestörte bzw. Schule für
Erziehungshilfe) – oft an Jugendhilfeeinrichtungen und Kinderheime angegliedert, führt meist zum Hauptschul- oder Realschulabschluss.
Schule zur individuellen Lebensbewältigung/Schule zur ganzheitlichen Entwicklung (vormals Schule für geistig Behinderte) – soll wesentliche Fertigkeiten zum möglichst selbstständigen Leben vermitteln.
Schule für Schwerhörige. Schule für Gehörlose (vormals: Schule für Hörgeschädigte/Taube) – soll Kommunikationsfähigkeit fördern und auf weiterführende Schulen vorbereiten.
Sprachheilschule) – Ziel ist die Wiedereingliederung in das Regelschulsystem. Schule für Blinde und Sehbehinderte – soll auf weiterführende Schulen vorbereiten.
Schule für Körperbehinderte – führt zu einem Abschluss der sich nach dem Grad der Behinderung richtet.
Schule für Kranke – soll Schüler in stationärer medizinischer Behandlung auf dem
Laufenden halten.
Berufssonderschule – besonders für geistig Behinderte, bildet in der Regel in Hilfsberufen aus (zum Beispiel Küchenhilfe, Gärtnergehilfe und ähnliches).
Die Sonderschule/Förderschule als solches ist nicht unumstritten, zumal es seit den 1970er Jahren positive Erfahrungen mit der integrativen Beschulung behinderter und
nicht-behinderter Schüler in Regelschulen gibt. Aufgrund dieser positiven Erfahrungen nimmt die Zahl von Integrationsschulen stetig zu. In Baden-Württemberg führen die
Sonderschulen zu den Abschlüssen der Regelschulen soweit dies nach der Art der Behinderung möglich ist. Die Regelschulen sollen behinderte Schüler aufnehmen, falls dies möglich ist.
Privatschulen Privatschulen haben im deutschen Bildungswesen eine geringere Bedeutung als in anderen Staaten. Durch Artikel 7 des Grundgesetzes hat der Staat die Aufsicht über
das ganze Schulwesen. Zwar garantiert dieser Artikel auch das Recht auf die Gründung von privaten Schulen, jedoch unter Auflagen für die staatliche Anerkennung. Falls
Privatschulen zu vergleichbaren Schulabschlüssen führen, werden sie als Ersatzschulen anerkannt und erhalten die Kosten für Lehrpersonal, Unterhalt und Verwaltung
großenteils vom Staat erstattet. Privatschulen werden meist aus weltanschaulichen oder pädagogischen Beweggründen eingerichtet. Derzeit sind über eine halbe Million
Schüler in 2.500 privaten allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen untergebracht, von denen sich der weitaus größte Teil in kirchlicher Trägerschaft
befindet, darunter viele Schulen für Erziehungshilfe, weil diese oft an Kinderheime angegliedert sind. Diesen folgen die Waldorfschulen und Landerziehungsheime, sowie
etwa 45 weitere freie Schulen, wie Montessorischulen, Jenaplan-Schulen, andere reformpädagogische Schulen oder Alternativschulen. Trotz ihrer quantitativen
Marginalstellung im Bildungssystem hatten Privatschulen teilweise eine Vorreiterfunktion inne, da sie neue Konzepte praktizieren, die im staatlichen
Schulsystem später einzogen. Besonders reformpädagogische Ansätze fanden im staatlichen Schulwesen Anwendung, nachdem sie an Privatschulen zu Erfolgen geführt hatten.
Nachhilfe
Der Nachhilfesektor umfasst alle außerschulischen fachlichen Unterstützungen für Lernende, die die schulischen Leistungen verbessern sollen. Während dies in der
Primarstufe meist noch innerfamiliär und besonders zur Vorbereitung von Klassenarbeiten geschieht, nimmt die Verbreitung von bezahlter Nachhilfe mit dem
erreichen höherer Klassenstufen zu. Der Nachhilfesektor ist bislang kaum erforscht, jedoch hat Michael Behr in einer 1990 veröffentlichten Studie festgestellt, dass etwa die
Hälfte aller Schüler in ihrer Schulzeit zumindest einmal bezahlte Nachhilfe in Anspruch genommen hat. Hierbei ist eine steigende Tendenz feststellbar, was auf eine
Motivverschiebung bei der Inanspruchnahme von Nachhilfe zurückzuführen ist. Während früher Nachhilfe vor allem solche Leistungsdefizite ausgleichen sollten, die die
Versetzung akut gefährdeten, wird sie heute zunehmend auch gegeben, um den allgemeinen Notenschnitt anzuheben. Der Bereich der Nachhilfe wird zunehmend
ökonomisch erschlossen, so gibt es zurzeit über 3.000 private Nachhilfeinstitute, die ihre Dienstleistungen auch Studierenden anbieten. In den letzten Jahren kristallisiert
sich ein weiterer Nachhilfezweig heraus, der internetgestützt vor allem von Schulbuchverlagen und Lernsoftwareentwicklern erschlossen wird.
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