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TEILZEITARBEIT
Teilzeitarbeit
Teilzeitarbeit ist das Erbringen einer Arbeitsleistung, die in einer
kürzeren Wochenarbeitszeit erbracht wird, als sie von vollzeitbeschäftigten, vergleichbaren Arbeitnehmern geleistet wird (vgl. Arbeitszeit). Dabei ist zunächst auf die Wochenarbeitszeit
vergleichbarer Arbeitnehmer des Betriebs abzustellen (bei unregelmässiger Wochenarbeitszeit auf den Jahresdurchschnitt). Fehlen vergleichbare Arbeitnehmer im Betrieb, ist
Vergleichsmaßstab ein anwendbarer Tarifvertrag oder Kollektivvertrag, ansonsten die branchenübliche Vollarbeitszeit (vgl. für das deutsche Arbeitsrecht: § 2 TzBfG).
Arbeitsrecht zur Teilzeitarbeit Auf Grund der Teilzeitrichtlinie der EG vom 15. Dezember 1997 (vgl. Richtlinie 97/81/EG) wurden europaweit gesetzliche Regelungen
eingeführt, die die Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten verbieten und (unterschiedlich weitgehend) einen Anspruch von Arbeitnehmern auf Reduzierung ihrer Arbeitszeit begründen. In
Deutschland ist diese Richtlinie nach einer entsprechenden Vorgängervorschrift im Beschäftigungsförderungsgesetz vom 26.
April 1985 (die sich allerdings nur auf das nach der Rechtsprechung ohnehin schon geltende
Diskriminierungsverbot bezog) mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) mit Wirkung ab 1. Januar
2001 umgesetzt worden. Nach § 8 TzBfG hat ein Arbeitnehmer nach mindestens sechsmonatiger
Beschäftigung in Betrieben mit mehr als 15 Arbeitnehmern einen vor dem Arbeitsgericht einklagbaren
Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (und auf eine bestimmte Verteilung auf die Woche), wenn nicht
wesentliche betriebliche Gründe entgegenstehen, und nach § 4 TzBfG haben Teilzeitbeschäftigte grundsätzlich die gleichen arbeitsrechtlichen Ansprüche wie Vollzeitbeschäftigte.
Bedeutung und Motive zur Teilzeitarbeit Anteil der Teilzeitbeschäftigten an den Erwerbstätigen 1989
33 % Niederlande 26 % Norwegen 24 % Dänemark 24 % Schweden
22 % Großbritannien 18 % Japan 17 % USA 13 % Bundesrepublik Deutschland 12 % Frankreich 10 % Belgien 7 % Österreich 6 % Italien 5 % Spanien
Quelle: Bundesverband deutscher Banken
In Deutschland arbeiteten nach den Erhebungen des Bundesamts für Statistik 1999 bei 32,5 Mio abhängig
Beschäftigten rund 6,3 Mio in Teilzeit (= 19,4 %). Trotz Anstiegs des Anteils der teilzeitbeschäftigten
Männer, wurde Teilzeitarbeit mit 87 % aller Teilzeitbeschäftigten immer noch von Frauen durchgeführt.
Hauptgrund für Teilzeitbeschäftigung war in den alten Bundesländern mit 65 % familiäre oder persönliche
Umstände (neue Bundesländer: 21 %). (Zu den Ergebnissen des Mikrozensus 2002 des Stat. Bundesamts vgl. Pressemitteilung vom 24. März 2003).
Vorteile der Teilzeitarbeit
Es bleibt genügend Zeit für andere Beschäftigungen (Kinderbetreuung, Hobbys, Haushalt, Doktorarbeit; Ehrenamt).
Es kann der Arbeitgeber die Mitarbeiter so einteilen, wie es der Betrieb erfordert. Es kann steuerliche Vorteile bringen, nicht so viel zu arbeiten.
Durch das Aufteilen einer Stelle (Arbeitsplatzteilung) auf mehrere Personen bekommen alle Gelegenheit, sich zu bewähren.
Stellenabbau kann durch zeitweilige Teilzeitregelungen vermieden werden (wie z.B. vom VW-Konzern schon auf breiter Basis praktiziert wurde).
Aus gesundheitlichen Gründen kann nicht mehr gearbeitet werden. (siehe auch:Altersteilzeit) Nachteile der Teilzeitarbeit:
Höhere Kosten durch Lohnnebenkosten und Investitionen in die Weiterbildung sowie höherer Koordinationsaufwand seitens des Unternehmens
Finanzielle Einbußen, Probleme bei Teilzeitformen mit verhältnismäßig kurzen Ankündigungsfristen sowie Befürchtung hinsichtlich eines Karrierehemmnisses bei den MitarbeiterInnen
Teilzeitarbeit im Zusammenhang mit der Emanzipation der Frau ist umstritten, da sie zwar Müttern kleiner
Kinder erlaubt, wieder im Beruf Fuß zu fassen, aber andererseits das klassische Rollenverhalten und die Geringschätzung von "Frauenarbeitsplätzen" zementiert wird.
In Teilzeitangeboten liegende Potenziale zur Verbesserung der Situation auf dem Arbeitsmarkt werden
bislang noch wenig beachtet. Förderung der Teilzeitarbeit wird jedoch ansatzweise als gesellschaftliche
Notwendigkeit erkannt. In den Statistiken Deutschlands werden jedoch immer die Anzahl der Arbeitsplätze
angegeben und nicht die Anzahl der geleisteten Stunden. So wird durch viele (teilweise auch unfreiwillige)
Teilzeitarbeitsplätze das wahre Ausmaß des Arbeitsplatzmangels nicht richtig dargestellt.
Teilzeitarbeit kann verschieden organisiert sein
Es können fixe Arbeitszeiten vereinbart werden, die aber nicht die volle Arbeitszeit ausmachen. Es können jeweils flexible Arbeitspläne, je nach Arbeitsanfall erstellt werden.
an allen Arbeitstagen in der Woche wird im Vergleich zu Normalarbeitszeit in reduziertem Umfang gearbeitet;
die Anzahl der Arbeitstage ist reduziert, es wird aber an den betreffenden Tagen im Umfang eines Normalarbeitsverhältnisses gearbeitet.
TEILZEITARBEIT
Der Artikel über Teilzeitarbeit basiert auf dem Artikel Teilzeitarbeit aus der freien Enzyklopädie Wikipedia In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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